Wie hoch kann ein Honorar von einem Versicherungsmakler sein, wenn Vertrag nicht zustande kommmt? Festgelegt ist vertraglich nur, dass ein Honorar verlangt wird, falls eben keine Versicherung verkauft wird. (Ich nehme ein Makler möchte schließlich nicht umsonst arbeiten). Höhe also nicht festgelegt. Sind sagen wir mal 6800 € hierfür angemessen für eine betriebliche Altersvorsorge? Was meint ihr? Oder hört sich dies eher schon nach Betrug an? Wie würdet ihr vorgehen in so einem Fall, das heißt widerspruch einlegen falls eine Rechnung kommmt?
Falls Fragen bitte an mich schreiben. Freue mich auf viele Antworten von euch…
Dankeschön.
Wie hoch kann ein Honorar von einem Versicherungsmakler sein,
wenn Vertrag nicht zustande kommmt? Festgelegt ist vertraglich
nur, dass ein Honorar verlangt wird, falls eben keine
Versicherung verkauft wird.
Diese Maklervereinbarung würde ich sofort kündigen.
festgelegt. Sind sagen wir mal 6800 € hierfür angemessen für
eine betriebliche Altersvorsorge?
Verstehe ich das richtig ? Der Makler berechnet 6800 € weil der Kunden keine bAV abgeschlossen hat ?
Es wird sozusagen angedroht, da Makler ja Provison entgeht.
Maklervertrag kündigen - bin mir nicht so einfach ob dies geht!
Schreibe näheres noch über PN!
Es wird sozusagen angedroht, da Makler ja Provison entgeht.
Makler arbeiten auf Erfolgsbasis. Kein Abschluß -> keine Provision und kein anderer Vergütungsanspruch. Makler dürfen sich nicht für die Beratung honorieren lassen.
Maklervertrag kündigen - bin mir nicht so einfach ob dies geht!
Niemand kann zu einem Makler gezwungen werden. Makler arbeiten im Auftrag des Kunden !
Wenn dem Makler die Provision entgeht, ist sein Problem.
Die Vereinbarung , dass ein Honorar fällig wird, wenn kein
Vertrag zustande kommt, ist auch sehr gewöhnungsbedürftig.
Wenn überhaupt, müßte dieses Honorar auch genau spezifiziert
sein; so eine allgemeine Floskel ist m.E. nicht gültig,
bzw. der Makler kann jetzt im nachhinein nicht bestimmen,
wieviel er haben möchte, schon gar nicht die Provision,
die steht ihm nur bei Vertragsabschluss zu.
Mal abgesehen davon, ist es auch umstritten, ob eine Honorberatung
im Versicherungsberich grundsätzlich zulässig ist.
Ich halte das ganze eher für Einschüchterungsversuche, dass man
sich nachher auf vielleicht 3.000 Euro einigt.
Da würde ich mich aber nicht unbedingt drauf einlassen.
Wie gesagt Maklervertrag kündigen; oder will man mit dem
noch weiter zusammenarbeiten?
Und dann das ganze auf sich zukommen lassen, der will ja
Geld haben.
Hallo abigirl,
da es sich scheinbar um eine betriebliche Beratung handelt, darf der/die Makler/In eine Honorarvereinbarung treffen.Übrigens kann der/die Makler/In auch im Retailbereich jederzeit per Honorar arbeiten.Es ist sogar üblich dies in der BAV so zu handhaben.
Da es noch keine geregelten Honorartabellen (gesetzliche.)gibt, ist der Makler und Kunde in der Vereinbarung zur Höhe des Honorars frei.
Allerdings scheint mir die Höhe von 6.800€ als Einmalbetrag nun doch sehr übertrieben, so aus der Ferne betrachtet.
Sollte es sich allerdings um eine großen Betrieb handeln und der Makler einen umfassenden wiederkehrenden Beratungsauftrag haben ergibt sich natürlich ein individuelles, dem Aufgabengebiet angepasstes Honorar.
Provisionsvereinbarungen würde ich als Makler generell nicht akzeptieren. Dazu ist die Verantwortlichkeit viel zu hoch.
Zu deinem individuellen Vereinbarungen mit deinem Makler/In kann nachvollziehbar hier nicht Stellung genommen werden.Aus dem dir vorliegenden Maklerauftrag müßten die Einzelheiten bei Nichterfüllung jedoch zwingend hervorgehen.
muslima
Also,
wenn man unterschrieben hat, dass ein Honorar fällig wird bei
Nichtabschluss,
muss man sich auch nicht wundern, wenn der Versicherungsmakler
jetzt ein Honorar verlangt.
Die Honorarberatung ist in Deutschland gesetzlich nicht zulässig,
sie ist einzig dem Versicherungsberater erlaubt.
Es sind in letzter Zeit aber immer wieder Wege diskutiert wordem.
wie eine Honoraberatung im Versicherungsbereich legal angewendet
werden kann.
Dass es da verschiedene meinungen gibt, insbesondere was gesetzliche
Schlupflöcher angeht, darf auch nicht verwundern.
Nur muss dann die Honorarvereinbarung eindeutig fixiert werden;
und man muss gucken , was steht im Vertrag.
Die 6.800 Euro erscheinen aber viel zu hoch, wenn man mal
nachguckt, dass Vergütungen um 1.000 Euro dann üblich wären:
Es kommt aber auch drauf an, was im vertrag steht, und welchen
Aufwand der Makler betrieben hat, bzw. womit er die
6.800 genau begründet.
Mal angenommen es handelt sich nur um einen Kleinfamilienbetrieb höchstens 8 Mitarbeiter.
Ebenfalls angenommen es geht dabei um eine spezielle bAV = Unterstützungskasse.
Hierbei sollte eine Befreiung aus der gesetzlichen RV + AV erfolgen. Dies ist geschehen (Makler hat in meinem Namen Anwalt hierfür eingeschaltet um Befreiung zu erreichen).
Um trotzdem RV zu sein, muss hierfür eine andere Vers. abgeschlossen werden (i. d. Fall Unterstützungskasse). Dieser Vertrag wurde allerdings in der Frist storniert, da man erfahren hat, dass Vertrag mind. 5 Jahre laufen muss, damit Makler seine Provision erhält!!! Außerdem im gleichen Betrieb arbeiten muss für diese 5 Jahre (sonst wird die gesetzl. RV wieder in Kraft treten.
Nun denke ich, dass der Makler hierfür eine Erstattung eben will. Wie würdet ihr in diesem Beispiel gesetzlich vorgehen?
Ja gut,
so ist der Sachverhalt auch schon ein bsschen anders.
Eine konkrete Rechtsberatung kann hier aber nicht erfolgen.
Hallo abigirl,
wie schon erwähnt sind leider Rechtsauskünfte hier und auch grundsätzlich von Rechtslaien nicht möglich.
muslima