Honorar bleibt aus

Für einen Schmuckdesigner habe ich einen Webshop gestaltet und unter Zuhilfenahme einer Shop-Software erstellt. Der Webshop ist in vollem Umfang in Betrieb. Vereinbart wurde folgendes. Es wurden branchenüblich 3 Ratenzahlungen vorgesehen. 1. Rate ist fällig bei Auftragserteilung. 2. Rate bei Fertigstellung der Beta-Version des Shoips. 3. Rate bei der Übergabe und Inbetriebnahme des Webshops. Der Auftrag umfasst u.a. das Einstellen von 320 Artikel in den Webshop.
Der Auftraggeber bezahlte die Rechnungen 1 und 2. Die 3. Rechnung zahlt er nicht, weil alle Artikel nocht nicht in den Shop eingestellt ist. Ich kann meinen Auftrag nicht zu Ende ausführen (und damit meinen Teil des Vertrags wie im Angebot vorgesehen, nicht erfüllen), weil er mir die Fotos und Texte für die restlichen 150 Artikel nicht liefert – und scheinbar auch keine Lust mehr hat, es zu tun.
Genau diesen Punkt betrifft meine Frage hier an die Runde.

Kann ich trotzdem den Auftraggeber anmahnen? Und auf die Bezahlung meiner 3. Rechnung bestehen?

Mehrmals habe ich den Auftraggeber schriftlich an die Vereinbarung erinnert, er sagt wie immer, er habe keine Zeit die Texte und die Fotos zu erstellen.

Für jede Antwort danke ich schon mal vorab.
Viele Grüße
Linus

Hi,

das ist keine Internet- sondern eine Rechtsfrage. Daher würde ich sie in „Allgemeine Rechtsfragen“ einstellen (Vorschaltseite beachten, sonst schreibst Du den Text ein zweites Mal umsonst).

Gruß S

Mahnen kann man wann und sooft man will, für den gemahnten wird es erst interessant wenn du einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkst. Dann muss er innerhalb von 2 Wochen Zahlen oder Widersprechen. Tut er weder das eine noch das andere kann der offene Betrag durch einen Gerichtsvollzieher eingetrieben werden. Widerspricht er musst du eine zivilrechtliche Klage einreichen wenn du an dein Geld willst.

Dies stellt keine Rechtsberatung dar sondern ist nur meine persönliche Meinung

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html