Hallo,
man stelle sich vor, es gäbe eine Person A, die „ganz normal“ angestellt ist. Nun würde diese Person von einer Universität eingeladen, einen wissenschaftlichen Vortrag zu halten und bekäme dafür ein Honorar i.H.v. 500Euro ausgezahlt. Einmalige Sache. Ansonsten hat Person A während des gesamten Steuerjahres ausschließlich Einkünfte als Angestellter erzielt.
Wie wäre dieses Honorar nun zu versteuern? Würde es als selbständige oder als freiberufliche Einkünfte zählen? Vermutlich müsste es in der Steuererklärung in Anlage S auftauchen, oder? Dort in Zeile 4 und dann noch mal in Zeile 36? Wäre es überhaupt steuerpflichtig oder könnte es als steuerfrei behandelt werden (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)???
Hi,
Es tut mir leid, ich kann Dir aber auf Ahieb nicht weiterhelfen. Ich bin gerade im urlaub und mein gebiet sind eigentlich körperschaften.
Liebe grüsse
Ewa
Leider kann ich keine sichere Auskunft geben, sondern nur aus meinen „Erfahrungen“ und dem „Wissen“ was ich glaube, mal gehört zu haben.
Es müsste sicherlich in Anlage S auftauchen, wird aber nicht steuerpflichtig, weil es innerhalb des Freibetarges liegt, der nicht steuerpflichtig ist. Vielleicht braucht es dann auch gar nicht erst eingetragen werden…?
Sorry, dass ich dazu nichts genaueres sagen kann.
Gruß