Honorar für Gastvortrag versteuern

Hallo,
man stelle sich vor, es gäbe eine Person A, die „ganz normal“ angestellt ist. Nun würde diese Person von einer Universität eingeladen, einen wissenschaftlichen Vortrag zu halten und bekäme dafür ein Honorar i.H.v. 500Euro ausgezahlt. Einmalige Sache. Ansonsten hat Person A während des gesamten Steuerjahres ausschließlich Einkünfte als Angestellter erzielt.

Wie wäre dieses Honorar nun zu versteuern? Würde es als selbständige oder als freiberufliche Einkünfte zählen? Vermutlich müsste es in der Steuererklärung in Anlage S auftauchen, oder? Dort in Zeile 4 und dann noch mal in Zeile 36? Wäre es überhaupt steuerpflichtig oder könnte es als steuerfrei behandelt werden (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)???

Tausend Dank im Voraus für jegliche Hilfe!

Hallo,

Wie wäre dieses Honorar nun zu versteuern? Würde es als selbständige oder als freiberufliche Einkünfte zählen?

Das ist ein bißchen egal. Niemanden wird das in dieser Konstellation interessieren, wenn es als freiberuflich angegeben würde.

Vermutlich müsste es in der Steuererklärung in Anlage S auftauchen, oder? Dort in Zeile 4 und dann noch mal in Zeile 36? Wäre es überhaupt steuerpflichtig oder könnte es als steuerfrei behandelt werden (§ 3 Nr. 12 Satz 2 EStG)???

Na wenn es denn als Aufwandsentschädigung ausgewiesen ist. Ansonsten würde ich eher auf die Nr. 26 tippen. Solange da nicht der Freibetrag von 2.100€ ausgeschöpft ist, kann da nichts schief gehen.

Grüße

Das ist ein bißchen egal. Niemanden wird das in dieser
Konstellation interessieren, wenn es als freiberuflich
angegeben würde.

Na wenn es denn als Aufwandsentschädigung ausgewiesen ist.
Ansonsten würde ich eher auf die Nr. 26 tippen. Solange da
nicht der Freibetrag von 2.100€ ausgeschöpft ist, kann da
nichts schief gehen.

Hallo ElBuffo, Danke für die Antwort!
„Die Nr.26“ meint wohl §3 Nr.26 EStG? Guter Ansatz :smile: Dann würde man die Tätigkeit einfach nur in Zeile 36 eintragen oder auch noch Zeile 4? Und da der Verdienst unter dem Freibetrag liegt kann er in Zeile 36 wohl „als steuerfrei behandelt“ werden, richtig?
Gruß
PS: Wahrscheinlich ist es am Ende wirklich egal, aber man weiß ja nie…