Hallo Mitglieder,
ich habe für ein Seminar einen Gastdozenten eingeladen. Dieser ist Arzt und Heipraktiker und soll eine Stunde referieren.
Was kann der Gastdozent als Honorar verlangen?
Danke - Christiane
Hallo Mitglieder,
ich habe für ein Seminar einen Gastdozenten eingeladen. Dieser ist Arzt und Heipraktiker und soll eine Stunde referieren.
Was kann der Gastdozent als Honorar verlangen?
Danke - Christiane
Tag,
verlangen kann er was er will / Stundenhonorar ( je angefangenen 45 Min.) zuzüglich Anfahrt.
Aber das sollte doch davor besprochen werden ob das auch bezahlt werden kann.
Gruß
Hallo,
Was kann der Gastdozent als Honorar verlangen?
Verlangen kann er alles, ist nur die Frage, ob wie viel man ausgeben möchte.
Ich würde das ganze so zwischen 50 - 100 EUR/Std verorten, je nach Qualifikation, Reputation usw.
Gruß
Wawi
Wichtig!
Hallo Christiane
ich habe für ein Seminar einen Gastdozenten eingeladen. Dieser
ist Arzt und Heipraktiker
Entschuldige bitte, Christiane, aber einer von euch beiden hat von der Materie keinen Schimmer - wenn er sich als Arzt und Heilpraktiker angekündigt hat, ist er ein Scharlatan und du solltest ihn auf keinen Fall einladen. Wenn d u wiederum das nicht weißt oder nicht präzise ausgedrückt hast, ist das weniger schlimm, deshalb sag ich es dir ganz klar: Die beiden Berufsbezeichnnungen schließen sich schon aus standesrechtlichen Gründen aus!
Wenn der Kollege die Approbation als Arzt hat, darf er nämlich nicht Heilpraktiker sein. Es gibt aber für uns Ärzte die Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“. Diese verleiht die Ärztekammer nach entsprechender Weiterbildung. Ich habe diese Zusatzbezeichnung auch, mache sie aber schon Jahrzehnte nicht mehr auf mein Praxisschild, da ich nur noch Psychotherapie betreibe und die ganzen Wundergläubigen, die wegen des Zusatzes „Naturheilverfahren“ kamen, nicht mehr sehen kann.
In den 80er Jahren war ich als Praktischer Arzt mit dem Zusatz „Naturheilverfahren“ ganz gut im flow, aber irgendwann hat mich das Wischwaschi der meisten Naturheilverfahren angeödet und genervt.
Es grüßt dich
Branden
Moin,
Was kann der Gastdozent als Honorar verlangen?
wenn ich als Ausbilder bei den ehrenamtlichen Kollegen der Feuerwehr doziere, nehme/kriege ich zwischen 0 und ca. 20 € pro 45 min.
Bringe ich den gleichen Stoff bei Weiter- bzw Ausbildungen hauptamtlicher Kräfte, sind bis zu 50,- € drin und wenn ich externe Kräfte unterrichte, z.T. (weit) mehr.
Pauschal gibt es da nichts.
Gandalf
Hallo einzige Möglichkeit noch Zahnarzt und HP.
Oder PsycholPsychoterapeut und GanzkörperHP
Oder vor der ärztlichen Approbation HP-Prüfung absolviert, dann wäre derjenige aber nur noch Arzt, HP ist dann unnötig.
Gruß
B
sorry für Telegrammstil gestern, Ergänzungen
Hallo, wenn ich das heute so lese wirkt es etwas schroff. Sorry dafür, ich war gestern echt angenervt, da ich zweimal schöne Texte geschrieben hatte hierzu, die dann wegen irgendeines Systemfehlers weg waren (und das per handy getippt), so dass ich nur noch das wichtigste loswerden wollte.
Es gibt Arzt und HP-Kombis, aber eigentlich wird sich nur der Zahnarzt + HP so nennen.
Gibt es manchmal bei Naturheilkundlich orientierten Zahnärzten, die ganzheitlich behandeln und auch mal etwas körperliches diagnostizieren wollen, wenn es ausnahmsweise nicht ein ZAhnherd ist.
Nur Zahnärzte sind auf die Mundhöhle beschränkt. Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde.
Der Psychologische Psychotherapeut ist eigentlich nur für den Laien mit dem medizinischen Psychotherapeut (=Arzt) vergleichbar. Aber auch PPT mit großem HP-Schein gibt es, die mal über Psychotherapie hinaus etwas behandeln wollen (oder zB. die Psyche mit Homöopathie und Bachblüten)
Und dann gibt es natürlich die versteckten HP+Ärzte, die vor oder während des Medizinstudiums aus den verschiedensten Gründen die HP-Prüfung ablegten und mehr (in Schulmedizinischer Forschung oder sonstwo verblieben) oder weniger (FA für NHV, Allgemeinarzt, Kinderarzt) heimlich Naturheilkundlich interessiert blieben oder auch nicht (eigentlich eher Schulmedizinisch ausgerichtete HP-Prüfung nur als Probelauf für Physikum oder 1. Staatsex). Aber die sind natürlich nach der Approbation eben nur noch Arzt und können sich die HP-Urkunde aufs Klo hängen.
Die einen sind weiter Naturheilkundlich aktiv, die anderen machen womöglich was vollkommen anderes, zT auch fern der Patientenbehandlung. So einen wie letzteres kenne ich, der lässt nur dann den HP raushängen, wenn seine Ostheopathischen Kenntnisse (Zusätzliche lange und teure Ausbildung in USA, jetzt eigentlich für die Katz) im Freundeskreis (dem mini-Teil davon, der eingeweiht ist) gefragt sind. Ansonsten hängt er nur überm Mikroskop und lehrt an der Uni ganz was anderes.
…ähm ich glaub der nimmt für Vorträge von Privatinstitutionen so 450 Eu, selbst für nur eine Stunde reden geht ja doch ein Tag mit Reisezeit etc. drauf. echter Tagessatz bei Vertretungsdienst sind 1000 Eu, wenn er die ganze Zeit arbeitet, mikroskopieren etc., nicht reden)
Aber wie gesagt, das ist Arzthonorar, der HP ist da nicht mit drin.
Es gibt aber HPs die ähnlich oder gar noch höher liegen, da kommt es aber drauf an, worüber sie reden und wer sie sind, ob sie noch Werbung in eigener Sache machen oder sich schon als Star/Erfinder einer Methode feiern lassen.
Und es kommt darauf an wo sie reden sollen, kleiner Verein oder Uni? Vor potentiellen Patienten oder HP-Schülern/potentiellen Anwendern bzw. evtl zukünftig eigenen Schülern, oder einfach nur so auf einem Kongress wo er nur sein Verfahren als eines unter vielen vorstellt.
Esoterikanstrich oder wissenschaftliche Institution ?
Der Preis ist durchaus verhandelbar und sollte vorher mit ihm geklärt werden, sonst schickt er womöglich eine Rechnung von 3000 eu oder so (soviel nimmt ein gewisser Homöopathieguru für eine Stunde Vortrag, ohne Hotel und Anreise)
Gruß
B
Hallo nach Inspektion der Vika der UP kommen noch zwei Möglichkeit in Frage:
Tierarzt und MenschenHP oder
Menschenarzt und TierHP
(TierHP kann sich jeder nennen, der meint Tieren helfen zu können, keine Prüfung nötig)
Nu aber wirklich Tschüß
B