Honorar im Nachhinein nachverhandeln

Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Problem: Ich habe für jemanden auf einer Messe gearbeitet für 100€ Tagessatz, alles wunderbar.

Er hat mich ein Jahr später für eine weitere Messe engagiert, Absprache mündlich, Honorar wurde nicht noch einmal erwähnt.

Leider bin ich auf der Messe zusammengeklappt, es war einfach zu viel und zu anstrengend. Ich habe ihm nun auch die wirklich geleisteten Stunden bzw. Tagessätze in Rechnung gestellt, jetzt ist er plötzlich nicht mehr bereit, den Tagessatz zu bezahlen. Zitat: „Deine Arbeit war höchstens 70€ am Tag wert“. Leider habe ich mich am Telefon breitschlagen lassen und mich bereit erklärt, eine neue Rechnung über 80€ am Tag zu senden. Jetzt ärgere ich mich, dass ich mich habe bequatschen lassen. Denn für 80€ am Tag hätte ich diese Schikane nie im Leben angetreten, da wäre ich gar nicht erst arbeiten gegangen. 10 Stunden auf den Beinen, laufen, schleppen, verkaufen…

Habe ich eine Möglichkeit, doch meine 100€ zu verlangen? Habe natürlich keinen schriftlichen Nachweis, das wir das ausgemacht hatten.

Ich bin für jede Hilfe dankbar… DANKE!

Hallo Andrea,
das sieht nicht so gut für Dich aus fürchte ich.
Es war natürlich schon ein Fehler von Dir, nicht noch einmal über das Honorar zu sprechen bzw. keine Auftragsbestätigung zu schicken.
Mündliche Absprachen sind inmer heikel, zumal Dein Kunde es ja scheinbar drauf ankommen lässt.
Wenn Du jetzt zickst, läufst Du Gefahr, dass er Dich gar nicht bezahlt. Oder war das von Anfang an sein Plan ?

Ich denke, Du musst das als Anfängerfehler verbuchen - zumal Du ja am Telefon jetzt auch noch eine andere Absprache mit ihm getroffen hast.

Ärgerlich, aber rechtlich hast du da wohl keine Chance.
Wenn Du gar nichts schriftlich in der Hand hast, steht Dein Wort gegen seins.

Gruß
Kath

Hallo Andrea,
das scheint mir eher eine Frage fuer einen Anwalt zu sein, aber ich glaube, ohne Zeugen, ohne schriftliche Vereinbarung hast Du wenig Chancen.

Tut mir leid, viele Gruesse, Andrea

Hallo ihr zwei,

vielen Dank für eure schnellen Antworten! Das war sehr nett.

Ja, ihr habt wohl recht… den Fehler werde ich nicht noch einmal machen. Das kommt dabei raus, wenn man jemandem vertraut und es nicht schriftlich festhält. Den Fehler werde ich wohl nicht noch einmal machen.

Ich habe noch eine Antwort von einer Freundin bekommen, die Juristin ist. Zur Info füge ich das hier auch mal ein:

"Habe ich dich richtig verstanden, dass er aber schon bereit wäre, dir die 80 Euro zu bezahlen?

Wenn ja, dann stellt sich der Sachverhalt für mich so dar, dass ihr euch (neu) auf die 80 Euro geeinigt habt. Das kannst du jetzt rechtlich als Erlassvertrag o.ä. bezeichnen, oder als Änderungsvertrag o.a. Letztlich stehen damit aber wohl nur noch die 80 Euro im Raum.
Du könntest natürlich deine Erklärung vom Telefonat widerrufen (sog. Haustürgeschäft, als Arbeitnehmerin bist du Verbraucher, er ist Unternehmer). Rein rechtlich müsste das wohl (innerhalb von 2 Wochen, schriftlich) gehen, aber ich würde bezweifeln, ob du damit Erfolg hättest.
Von daher, wenn er die 80 Euro zahlt, würd ich sie nehmen und versuchen, mich nicht mehr zu ärgern :smile:.

Sollte er die 80 Euro nicht zahlen, könntest du einen Mahnbescheid beantragen. Geht recht schnell, ist auch nicht teuer. Da kannst du mich ja dann nochmal fragen."

Ich werde ihm dann wohl oder übel eine neue Rechnung schicken über den niedrigeren Betrag und in den sauren Apfel beißen.

Vielen lieben Dank und viele Grüße!
Andrea

Nehm das was Du bekommen kannst und fertig. Du solltest Dich nicht weiter damit belasten. Wenn Du gut bist kannst Du woanders immer noch weiter verdienen. Und man sieht sich immer 2 mal wenn mann in der gleichen Branche ist. Dann verangst Du geschickt einfach etwas mehr. Wenn er Dich dann „VORHER“ bezahlt, wo Du natürlich drauf bestehst. Dann hast Du langfristig gewonnen. Und wenn er Dich nicht vorher bezahlen möchte dann würde ich den „Kunden“ sausen lassen. Der sucht dann nur immer nach neuen Möglichkeiten Dir das Geld zu kürzen. Aber bitte überlege auch wie Du an seiner Stelle gehandelt hättest. Versuche es bitte mit seinen Augen zu sehen.