Honorar rechtsanwalt

Guten Tag,

kann ein Anwalt Honorar verlangen, wenn er seinen Mandanten auskunft darüber geben soll wie er in einem bestimmten Fall weiter vorgehen will und wie lange der Fall noch in in Anspruch nimmt?

Vielen Dank im voraus

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Hallo!

kann ein Anwalt Honorar verlangen, wenn er seinen Mandanten
auskunft darüber geben soll wie er in einem bestimmten Fall
weiter vorgehen will und wie lange der Fall noch in in
Anspruch nimmt?

Ja aber natürlich doch! Warum denn nicht?

Guten Tag,

kann ein Anwalt Honorar verlangen, wenn er seinen Mandanten
auskunft darüber geben soll wie er in einem bestimmten Fall
weiter vorgehen will und wie lange der Fall noch in in
Anspruch nimmt?

Natürlich.
Jedoch kann er dies nicht isoliert abrechnen. Diese Auskünfte sind regelmäßig von der gegenstandswertbezogenen Geschäftsgebühr (ich gehe mal von außergerichtlicher Vertretung aus) abgedeckt. Soweit er dafür einen Vorschuss nimmt ist das o.k. Die Endrechnung ist jedoch erst dann fällig, wenn die Angelegenheit beendet ist, bzw. andere Fälligkeitstatbestände gem. § 8 RVG zum tragen kommen.

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der anwalt hat ja schon sehr viel geld in den letzten jahren bekommen. un d irgendwie ist das ein fass ohne boden.
die auskunft " wie geht es jetzt weiter und wie lange dauert es noch" kann bzw wird also auch berechnet!
das ist echt der wahnsinn

vielen dank für die schnelle antwort

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was soll die gegenfrage!? unnötig

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Guten Morgen!

was soll die gegenfrage!? unnötig

Mitnichten. Netterweise hast Du sie ja trotzdem beantwortet, indem Du noch weiter ausgeführt hast, dass es sich um einen Anwalt handeln soll, der mit der Sache bereits beschäftigt war. Dann gilt das, was mileslucis richtig ausgeführt hat: Die Geschäftsgebühr (bzw. die Verfahrensgebühr) deckt eine solche Information mit ab, weitere Zahlungen können nicht verlangt werden.

Es gibt aber auch tatsächlich Leute, die glauben, es koste grundsätzlich nichts, von einem Anwalt eine Rechtsauskunft zu bekommen. Schön, dass Du nicht dazu gehörst, aber um das heraus zu finden und dann weiter ausführen zu können diente die Gegenfrage.