hallo,
mal angenommen eine Studentin würde einmal in Monat eine kleine Tätigkeit auf Honorarbasis machen (beispielweise Flyer austeilen) und dabei circa 150€ bei 8€ die Stunde verdienen. Und mal angenommen sie hätte nur diese eine Stelle und könnte somit nicht „selbstständig“ arbeiten, da es ja sonst eine Scheinselbstständigkeit wäre. Bräuchte sie dann eine Steuernummer um ihrem Auftraggeber eine Rechnung zu schreiben (z.B. weil diese von der Agentur verlangt wird) oder gibt es da bei Studenten Sonderreglungen?
Gerade wenn sie Rechnungen schreibt, verhält sie sich ja wie eine Selbstständige. Ob sie das wohl so will?
Einfachere Alternative: Die Flyerfirma stellt die Studentin mit einem Minijob an.
Gruß JK
und mal angenommen sie hätte bereits seit circa 6 Monaten diesen Job und dann würde ihr Antrag auf Steuernummer abgelehnt (da ja nur ein Auftraggeber)… könnte man dann rückwirkend den Honorarvertrag auflösen und einen neuen (Minijob) unterschreiben? Und: Hätte die Argentur Nachteile diese Studentin als Minijobber anstelle einer Honorarkraft einstellt?
Eine Steuernummer bekommt man auf jeden Fall. Völlig problemlos beim Finanzamt.
Eine Gewerbeanmeldung (bei der Stadtverwaltung) ist eine Baustelle für sich.
könnte man dann
rückwirkend den Honorarvertrag auflösen und einen neuen
(Minijob) unterschreiben?
Rückwirkend wohl nicht, aber „ab sofrt“ unproblematisch.
Und: Hätte die Argentur Nachteile
diese Studentin als Minijobber anstelle einer Honorarkraft
einstellt?
Der Arbeitgeber muss halt Abgaben und die pauschale Steuer zahlen (falls er letztere nicht auf den Arbeitnehmer abwälzt.
Sein Vorteil: Er kann kein Problem wegen Scheinselbstständigkeit bekommen
Gruß JK
vielen Dank für die Antworten!!!
eine letzte Frage noch: Könnte die Studentin auch einen Honorarvertrag bekommen OHNE Rechnungen zu schreiben?
Hallo,
Eine Steuernummer bekommt man auf jeden Fall.
Völlig problemlos beim Finanzamt.
eine Steuernummer erhält man wenn man eine StErklärung abgibt - und nicht vorher. Denn erst über die Erklärung kann man erkennen welche Einkünfte da sind und welchem Steuerbereich der Steuerpflichtige zugehörig sein wird.
LG
eine Steuernummer bekommt man, wenn man sich beim Finanzamt als Sebständiger anmeldet - also VOR Abgabe einer Steuererklärung!
E.
Könnte die Studentin auch einen
Honorarvertrag bekommen OHNE Rechnungen zu schreiben?
Eine Kombination aus Vertrag und Gutschriften geht auch.
Die Studentin gibt em Auftraggeber dann z. B. Nachweise in Form von Stundenzetteln oder der Zahl ausgeteilter Flyer.
Wenn der Auftraggeber Gutschriften ausstellt (und zahlt), sind Rechnungen nicht nötig.
Wenn es sich beim Auftragnehmer (hier die Studentin) um eine Privatperson oder eine Kleinunternehmerin handelt, darf die Gutschrift keine MwSt enthalten oder ausweisen.
Gruß JK