Honorarabrechnung niedergelassene Ärzte

Wer kann mir die Honorarabrechnung niedergelassener Ärzte erklären. Ich bearbeite eine Honorarklage eines Arztes und habe bisher noch niemanden (auch keinen Arzt!) gefunden, der mir die Abrechnung erklären kann. Einige Teile davon kapiere ich einfach nicht.
Und wer kennt sich im hess. KV Recht gut aus? RLV, HVV, Abstaffelungen usw.?

Geht es um eine Privatrechnung nach GOÄ ?

RLV spricht eher für GKV-Abrechnung, siehe http://www.rlv-2009.de/

Was heißt HVV ?

Was soll es in Hessen für Besonderheiten geben ?

Google hilft wie meistens:

http://www.medizinrecht-blog.de/2010/07/19/der-hessi…

aber sonst kann ich da gar nicht helfen.