Honorarberechnung Steuerberater

Guten Tag allerseits,

Hier das Problem:

Selbständiger Steuerpflichtiger A läßt schon seit Jahren bei Steuerberater B seine Steuerdinge erledigen und zahlt dafür ohne Murren, was ihm abverlangt wird.

Die Aufgabe des StB bestehen in: Anfertigen der Überschußrechnung nach maschinenlesbar übergegebenen Buchungssätzen, USt-Jahreserklärung und der Einkommenssteuererklärung, im Normalfall Zusammenveranlagung mit Ehefrau (Arbeitnehmer mit seit Jahren fast gleichbleibendem Einkommen).

Nun kommt ein Jahr, in dem der Gegenstandswert für die EÜR ganz stark absinkt (etwa 1/3 des Durchschnittswertes), weil A überwiegend krank war und Lohnersatzleistungen empfangen hat. Es stellt sich heraus, daß Getrennt-Veranlagung günstiger ist, was dann auch geschieht.

Zur Überraschung von A fällt aber die Rechnung von B nur unwesentlich niedriger aus als in den Vorjahren, weil

  • der niedrigere Gegenstandswert für die EÜR mit Erhöhung der „Zehntel“ (15/10 statt 12…13/10 ) kompensiert und wurde.
  • Die Einkommenssteuererklärungen sich auf drei Honorarpositionen verteilen (2 mal nach §24(1) für A mit unterschiedlich hohen Gegenstandswerten mit 2/10 und zusätzlich nach §27(1) für Ehefrau mit 1,3 statt bisher 1/10).

Und nun die Fragen:

  • handelt es sich hier um eine (möglicherweise) sehr schöpferische Anwendung der StBGebV ?
  • Sind die angegebenen Zehntelwerte angemessen ?
  • ist es aussichtsreich deswegen eine Diskussion über sie Rechnung zu beginnen

Grüße, Jogyi

A sollte erstmal den Stb fragen!

E.

Danke Eugenie,
das hat A auch vor, nur wollte er nicht wie ein „Friseur“ in diese Diskussion gehen - er hat mehr so ein Bauchgefühl, aber keine richtigen Argumente …

LG, Jogyi

Auslegung Steuerberatergebührenverordnung
Hi !

  • der niedrigere Gegenstandswert für die EÜR mit Erhöhung der
    „Zehntel“ (15/10 statt 12…13/10 ) kompensiert und wurde.

Nach § 25 soll die Gebühr zwischen 5/10 und 20/10 liegen. Nach herrschender Meinung soll grundsätzlich die Mittelgebühr, hier also 12,5/10 in Rechnung gestellt werden. Sollte der Berater von der Mittelgebühr abweichen, so hat er die Abweichungen AUF NACHFRAGE zu erläutern.

  • Die Einkommenssteuererklärungen sich auf drei
    Honorarpositionen verteilen (2 mal nach §24(1) für A mit
    unterschiedlich hohen Gegenstandswerten mit 2/10 und

Für die ESt-Erklärung sollen 1/10 - 6/10 verlangt werden. Als Mittelgebühr sind hier also 3,5/10 anzusetzen. Wenn der Berater weit unterhalb der Mittelgebühr bleibt (was er in dem dargestellten Fall tut), kann sich der Mandant doch sehr freuen.

zusätzlich nach §27(1) für Ehefrau mit 1,3 statt bisher 1/10).

hier sollen zwischen 1/20 und 12/20 angesetzt werden. Auch hier bleibt der Berater weit unterhalb der Mittelgebühr.

Und nun die Fragen:

  • handelt es sich hier um eine (möglicherweise) sehr
    schöpferische Anwendung der StBGebV ?

nein

  • Sind die angegebenen Zehntelwerte angemessen ?

Das kann nur in einem Gespräch mit dem Berater geklärt werden. Es wird allerdings als üblich angesehen, wenn für eine Arbeitsstunde eines Mitarbeiters € 60 - 80, und für eine Arbeitsstunde eines Steuerberaters etwa € 100 - 150 kalkuliert werden.
Wenn man also mit dem Berater spricht, um abzuklären, wieviel Arbeitszeit tatsächlich angefallen ist, sollte man mit diesen Eckwerten rechnen. Dann läßt sich auch leicht einschätzen, ob der Berater zu viel/zu wenig verlangt.

  • ist es aussichtsreich deswegen eine Diskussion über sie
    Rechnung zu beginnen

Zumindest im Bereich der Erstellung der Steuererklärungen sehe ich da kaum Chancen. Der Berater nimmt ja nur die Mindestgebühr (bzw. knapp drüber). Sollten Berufskollegen diese Rechnung in die Hände bekommen, KÖNNTE der Berater sogar vor die Steuerberaterkammer gezerrt werden und müßte sich wegen „Preisdumping“ verantworten, weil er den anderen Beratern in der Region die Preise versaut.

Ansprechen kann man aber die Höhe der Rechnung unabhängig von der gesetzlichen Lage immer. Auch wenn der Berater möglicherweise an der jetzt gestellten Rechnung nichts mehr ändern wird, dürfte er sich das Gespräch wohl noch bis nächstes Jahr merken und die Ergebnisse des Gespräches dann zumindest bei der nächsten Rechnung berücksichtigen.

BARUL76

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