Honorardozentin Scheinselbstständigkeit

So meine Lieben,

Ich bin Biologin und der Arbeitsmarkt ist natürlich ganz begierig darauf Biologen zu beschäftigen, also sitze ich hier habe shon diverse Fortbildungen gemacht, dies hat alles nicht gefruchtet, und nun endlich nach langen hin und her HURRA ICH DARF arbeiten, aber als HONORARDOZENTIN, wie schön. Und natürlich ausschließlich als solche !!!

Nun habe ich mit meiner Krankenkasse telefoniert, und ich bin nun selbstständig, und darf schlappe 271 Euro bezahlen, egal welche Einnahmen ich beziehe.Den das Wort Honorar sagt schon als solches aus es wird nur bezahlt wenn die Stunden abgeleistet werden, Ferien und so NIX. Auf die an die Sachangestellte gerichtete Frage von was ich denn leben sollte, bekam ich dann lässig formuliert folgenden Spruch zurück „Beziehen Sie keine Sozialhilfe???“, und man sollte die Beiträge für BfA auch nicht vergessen.

Was für Möglichkeiten gibt es da ausser den Job schmeissen und wirklich Sozialhilfe zu beziehen ??? Langsam kann ich die Leute verstehen die nicht arbeiten wollen,und lieber in Frieden von Sozialhilfe leben, statt sich neben der ARbeit noch mit den Krankenkassen und der Bfa rumzuschlagen. Ein Selbstständiger der soviel verdient daß er der steuerlich seine Ausgaben absetzen kann , kann vielleicht diese Beiträge auch leisten aber bei ca 500 Euro ich lach mich tod.

Vielleicht hat hier ja jemand die Ahnung was man da machen kenn ?
Ansonten werde ich wohl auf lange Sicht diesen Job, der mir übrigens sehr viel Freude macht, aufgeben müssen und lecker zu Hause sitzen und wie mir empfohlen Sozialhilfe beziehen müssen.

Es lebe unser SOZIAL-demokratisch geführtes Land und seine es heimsuchenden bürokratischen Institutionen !

Hallo Marie,

Du wärst gewiß kein Einzelfall, wenn Du nach einem Studium bei Penny an der Kasse landest. Oder in der Sozialhilfe. Das kann aber für Dich nicht der Weg sein. Du kannst aber auch nicht erwarten, von wenigen Stunden als Honorardozentin leben und alle Kosten bestreiten zu können. Wenigstens die Krankenversicherung muß übrig sein, wobei Du mit 271 Euro pro Monat sooo schlecht nicht bedient bist. Wenn es nur um eine Mindestabsicherung ohne Krankengeld und sonstige Wohltaten geht, solltest Du Dich bei den privaten Versicherern umsehen. Das kann preiswerter werden. Um BfA-Beiträge würde ich mich nicht so sehr sorgen. Wenn Dein Berufsweg eine festere Richtung nimmt, darfst Du eine wie auch immer geartete Alterssicherung nicht vergessen, aber im Moment geht die Welt nicht unter, wenn Du den Posten vorübergehend einsparst.

Ich sehe für Dich viele Möglichkeiten, z. B.:

  • Du kümmerst Dich um eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Promotionsmöglichkeit an einem Uni-Institut mit einem Deinen Neigungen entsprechenden Arbeitsgebiet. Im günstigen Fall ist das eine aus Drittmitteln finanzierte Stelle, die Dir im Laufe der Arbeit gute Zugangsmöglichkeiten zur Industrie bietet.
  • Du baust Deine Lehrtätigkeit aus; entweder durch weitere Honorarstellen oder als Seiteneinsteigerin im Lehramt an Schulen.
  • Du kümmerst Dich in Stellenanzeigen, auch in überregionalen Zeitungen, um Ausschreibungen für Stellungen in allen möglichen Referaten, etwa in Umweltämtern.

Ich weiß natürlich zu wenig von Dir, aber der Weg in die Jobberei oder gar in die Sozialhilfe ist nach einem naturwissenschaftlichen Studium i. d. R. unnötig und phantasielos.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

zusätzlich musst Du noch bedenken, dass Du als Lehrkraft laut Sozialgesetzbuch auch noch Rentenversicherungspflichtig bist (sogenanntes ‚Hauslehrergesetz‘). War auch schon öfters mal im Fernsehen (Wiso etc.). Da ging es unter anderem um eine Hausfrau, die nebenbei noch Nachhilfe gegeben hat. Die musste dann 40.000 DM an die Bfa nachzahlen.

Tipp: Such Dir einen guten Steuerberater. Die haben meist auch den Durchblick bei den ganzen Sozialabgaben.

Marian

Danke marian, aber darüber bin ich schon informiert siehe mein Beitrag. Nur über die Höhe der Abgabe habe ich keine Ahnung, weis darüber jemand bescheid ? Denn was ich theoretisch leisten muß und in welchen Umfang sich es befinden soll ist für mich momentan interessant. Ich bin aber nicht bereit für einen Arztbesuch einmal pro Jahr 271 Euro zu bezahlen bei meinem mikrigen Honorargehalt, von dem ich übrigens nichts steuerlich absetzen kann. Also ich fände es nett wenn jemand hier kreative Vorschläge zur Lösung des Problems hätte.

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Hallo Marie,

zuerst solltest Du mal Deine Krankenkasse wechseln. Einerseits finde ich die Aussage der Krankenkasse mit der Sozialhilfe eher geschmachlos, andererseits zieht Dich diese Krankenkasse auch über den Tisch!

Für hauptberuflich selbständig erwerbstätige Personen wird als beitragspflichtige Einnahme immer ein Wert in Höhe der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3.375 EUR angesetzt. Kannst Du nachweisen, dass Deine tatsächlichen Einnahmen niedriger sind, so sind nur diese Einnahmen bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen, mindestens jedoch ein Betrag von derzeit 1.758,75 EUR. In der Regel wird der Nachweis anhand des aktuellen Steuerbescheides erbracht. Aktuell ist hierbei der Steuerbescheid, der im laufenden Geschäftsjahr ausgestellt ist. Spiegel der Steuerbescheid nicht die derzeitigen finanziellen Verhältnisse wieder oder liegt noch keiner vor, so können zum Nachweis niedrigerer Einnahmen auch Bilanzen oder betriebswirtschaftliche Auswertungen des Steuerberaters dienen.

Nehmen wir als gesetzliche Krankenkasse beispielsweise mal die BKK Pfalz als eine günstige Krankenkasse (allg. Beitragssatz 12,3 %). Bei Deinem niedrigen Einkommen müßte die Krankenkasse beitragspflichtige Einnahmen i.H.v. 1758,75 EURO ansetzen. Die ergibt für Sie einen monatlichen Beitrag von 216,33 EURO. Wählst Du einen Tarif ohne Krankengeld, wird der ermäßigte Beitragssatz von 11,6 % angesetzt - entspricht einem Beitrag von 204,01 EURO. Aber es geht noch besser. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten für die ersten zwei Jahre nach der Existenzgründung die Versicherung nach dem sogenannten Hausfrauentarif an, d.h. als beitragspflichtige Einnahme werden hier lediglich 781,67 EURO angesetzt. Somit beträgt der Beitrag nach dem allg. Beitragssatz 96,14 bzw nach dem ermäßigten Beitragssatz 90,67 EURO. Nun, daß klingt doch schon etwas erfreulicher als diese 271,00 EURO.

Weitere Info`s sowie eine Beitragsübersicht aller gesetzlichen Krankenkassen findest Du unter http://www.abc-der-krankenkassen.de

Freundliche Grüße

Jan Lorenz
http://www.abc-der-krankenkassen.de


MOD: Links klickbar gemacht

Hallo, Marie!

Zum Thema Rentenversicherung: daß du als selbständig tätiger Lehrer rentenversicherungspflichtig bist, weißt du ja bereits. Da gibt es - bis jetzt - auch keinen Weg drumherum. Die Höhe der Beitragssätze hab ich nur in DM, aber damit hast du schon mal einen Anhaltspunkt. Also: Du zahlst 19,3% deines Einkommens bzw. höchstens 792,36 (alte Bundesländer)/672,- DM (neue Bundesländer). Für die ersten drei Jahre der Selbständigkeit gibt es die Möglichkeit, auf Antrag (!) ohne Überprüfung deines Einkommens pauschal die Hälfte des Regelsatzes zu zahlen. Es gibt diverse Schlupflöcher (Einstellung eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers etc.), die aber alle umstritten sind. Einige Berufsverbände überlegen Musterprozesse gegen die Rentenversicherungspflicht von selbständigen Lehrern, bislang ist aber keiner geführt und schon gar nicht gewonnen. Ansprüche der BfA gegen dich verjähren nach vier Jahren. Darauf sollte allerdings niemand bauen, der als Honorardozent beschäftigt ist. Mit einer Buchprüfung bei einem deiner Auftraggeber haben sie auch dich „am Wickel“. )c: Tatsächlich bricht diese Rentenversicherungspflicht derzeit vielen Honorardozenten, Hebammen etc. finanziell den Hals. Das Gesetz besteht seit 1922, wird aber erst seit Mitte der 90er Jahre konsequent umgesetzt, seit es die Diskussion um Scheinselbständigkeit etc. gibt. (BTW: Die Tatsache, daß du Rentenversicherungsbeiträge zahlst, schützt dich nicht vor Scheinselbständigkeit - das ist nochmal eine andere Baustelle…)

Trotz allem viel Erfolg und schönen Gruß vom
Sams

Hallo,

zusätzlich musst Du noch bedenken, dass Du als Lehrkraft laut
Sozialgesetzbuch auch noch Rentenversicherungspflichtig bist
(sogenanntes ‚Hauslehrergesetz‘). War auch schon öfters mal im
Fernsehen (Wiso etc.). Da ging es unter anderem um eine
Hausfrau, die nebenbei noch Nachhilfe gegeben hat. Die musste
dann 40.000 DM an die Bfa nachzahlen.

Tipp: Such Dir einen guten Steuerberater. Die haben meist auch
den Durchblick bei den ganzen Sozialabgaben.

Marian

Danke marian, aber darüber bin ich schon informiert siehe mein
Beitrag. Nur über die Höhe der Abgabe habe ich keine Ahnung,
weis darüber jemand bescheid ? Denn was ich theoretisch
leisten muß und in welchen Umfang sich es befinden soll ist
für mich momentan interessant.

Ich bin aber nicht bereit für

einen Arztbesuch einmal pro Jahr 271 Euro zu bezahlen bei
meinem mikrigen Honorargehalt, von dem ich übrigens nichts
steuerlich absetzen kann. Also ich fände es nett wenn jemand
hier kreative Vorschläge zur Lösung des Problems hätte.

hämisch:

da Du in Deiner ersten Anfrage einen so netten Nachsatz hattest-
am 22.09.2002 hast Du die Möglichkeit es (vielleicht ??) zu ändern.

HIER bekommst Du das Thema momentan nicht wegdiskutiert.

Kalle

Hallo Kalle,

da Du in Deiner ersten Anfrage einen so netten Nachsatz
hattest-
am 22.09.2002 hast Du die Möglichkeit es (vielleicht ??) zu
ändern.

Glaubst du allen Ernstes, dass nach der Wahl ein schon über 50 Jahre lang bestehender Passus zugunsten der Privatlehrerschaft geändert werden würde? :smile:

Gruß
Marco