Honorareinnahmen und ALG 2

Hallo,

folgende Frage hab ich an euch:

ein ALG2 Empfänger, der keine Mittel für KdU beantragt hat, bekommt ca. 300 Euro/Monat ALG2. Verminderter Satz, weil 55 Euro angerechnet werden die schon im Regelsatz für den Haushalt eingerechnet sein sollen.
In einem Monat kann er jedoch durch 2 verschiedene Nebenverdienste insgesamt um die 600 Euro verdienen, freiberuflich. (1x 260 und 1x 320). Diese Honorare stammen aber aus Nebeneinkommen aus verschiedenen Monaten (Geldeinganz zähflüssig)
Wie rechnet die Arge dies ein?
Fällt der Anspruch für den Kalendermonat mit dem Geldeingang für 2 Monate dann ganz weg, weil das Einkommen höher ist als die bewilligte Leistung?
Vor allem: was ist mit der Krankenversicherung? Wie wird dies berechnet?
Hätte der Bezieher dann einfach „Pech“ weil beide Einkommen in einem Monat eingehen?
Kann die Arge dann sogar für 2 Monate die Leistungen einbehalten - was zur Folge hätte das der Empfänger zwar nebenberuflich gearbeitet hat - aber keinen zusätzlichen Cent dazu erwirtschaftet hat?

Vielen Dank für eure Hilfe
Sabine

Hallo,

Erstmal vorneweg: In Deutschland ist es so, dass der Sozialstaat vor allem das Nichtstun alimentiert.

In einem Monat kann er jedoch durch 2 verschiedene
Nebenverdienste insgesamt um die 600 Euro verdienen,
freiberuflich. (1x 260 und 1x 320). Diese Honorare stammen
aber aus Nebeneinkommen aus verschiedenen Monaten (Geldeinganz
zähflüssig)
Wie rechnet die Arge dies ein?

Grundsätzlich erstmal im Monat des Zuflusses. Allerdings können diverse Kosten und ein Freibetrag von 100€ abgezogen werden.

Fällt der Anspruch für den Kalendermonat mit dem Geldeingang
für 2 Monate dann ganz weg, weil das Einkommen höher ist als
die bewilligte Leistung?

Im Prinzip ja.

Vor allem: was ist mit der Krankenversicherung? Wie wird dies
berechnet?

Da wirds tatsächlich interessant. Die Beiträge hierfür mindern ja das anrechenbare Einkommen.

Hätte der Bezieher dann einfach „Pech“ weil beide Einkommen
in einem Monat eingehen?

Erstmal ja.

Kann die Arge dann sogar für 2 Monate die Leistungen
einbehalten

Nein.

  • was zur Folge hätte das der Empfänger zwar nebenberuflich gearbeitet hat - aber keinen zusätzlichen Cent dazu erwirtschaftet hat?

Na das wäre ein falschen Verständnis dieser Sozialleistung.

Aber besten ist es in einer solchen Konstellation, sowas vorher mit dem sogenannten Fallmanager zu besprechen. Denn der Gesetzgeber hat es irgendwie nicht berücksichtigt, dass ein ALG-II auch Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten erzielen kann. Es sollte also geklärt werden, wie zufließende Einzahlungen und abfließender Aufwand, der nicht zwangsläufig im gleichen Monat stattfindet, berücksichtigt werden. Ansonsten handelt man sich unnötigen Ärger und Zeitaufwand hinterher ein.

Grüße