Ist die Hausverwaltung berechtig bei geplanter Renovierung und Sanierung (Dach / Fenster / Aussenwände /Kellerdecke) für die Einholung der verschiedenen Angebote ein Honorar nach HOAI§34 in der Grössenordnung von 30.000,-€ zu fordern, bei einem geschätzten Auftragsvolumen von 250.000,-€ bis 300.000,-€ ? Gehört das nicht noch in die Aufgaben des Verwalters?
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