Honorarforderungen HOAI §34

Ist die Hausverwaltung berechtig bei geplanter Renovierung und Sanierung (Dach / Fenster / Aussenwände /Kellerdecke) für die Einholung der verschiedenen Angebote ein Honorar nach HOAI§34 in der Grössenordnung von 30.000,-€ zu fordern, bei einem geschätzten Auftragsvolumen von 250.000,-€ bis 300.000,-€ ? Gehört das nicht noch in die Aufgaben des Verwalters?

Ernesto freut sich auf eine Antwort

Ja und Nein.

Die Begleitung einer Sanierung gehört in der Regel (hier: Entgeld) nicht zum Umfang einer Hausverwaltung.

Aber die die Höhe ist unverschämt und grenzt schon an Betrug, da hier bei dieser Honorarhöhe alle (!) Leistungsbilder von der Planung bis zur Objektüberwachung erfasst werden.

Christian