Honorargehalt als Urlaubsvertretung

Wie ist es allgemeine zu handhaben, wenn man sagen wir 4 Wochen für jemand einspringt und nach Honorar, also ohne Lohnsteuerkarte, bezahlt werden soll. Wäre trotzdem ein Gewerbeschein nötig? angenommen auch, in dem Jahr hat die Person eh kaum Einkommen und quasi keine Steuern zu zahlen

Wie ist es allgemeine zu handhaben, wenn man sagen wir 4
Wochen für jemand einspringt und nach Honorar, also ohne
Lohnsteuerkarte, bezahlt werden soll. Wäre trotzdem ein
Gewerbeschein nötig? angenommen auch, in dem Jahr hat die
Person eh kaum Einkommen und quasi keine Steuern zu zahlen

Dies hängt davon ab, welche Tätigkeit und welches Berufsfeld er dort ausübt. Eine klare Zuordnung wird nur ein Fachmann unter Einbeziehung detaillierter Informationen treffen können.

Unabhängig von der Dauer des Einsatzes muss trotzdem eine Steuererklärung abgegeben werden, auch wenn voraussichtlich keine Steuern zu zahlen sind!

Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen
Hi !

Unabhängig von der Dauer des Einsatzes muss trotzdem eine
Steuererklärung abgegeben werden, auch wenn voraussichtlich
keine Steuern zu zahlen sind!

Für welche der in Frage kommenden Steuerarten soll diese Aussage gelten? Kannst du hierzu Rechtsquellen nennen?

BARUL76

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