Honorarkarft und Rechung schreiben

hallo zusammen,

stellen wir uns vor:
ein Mensch ist z.B. als Lerntherapeut tätig, teilweise als Honorarkraft in Therapie - Einrichtungen, teilweise hat er private Kunden.
Er hat eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.
Den privaten Kunden schreibt er Rechnungen.
Für die Honorartätigkeiten füllt er Stundenzettel aus, (die er vom jeweiligen „Arbeitgeber“ bekommt), das heißt er schreibt hier keine formvollendete Rechung.

Ist das steuerlich in Ordnung? Kann er bei der Steuererklärung die Kopien der Stundenzellte als Einnahmenachweise nutzen? Oder muss er auch hier richtige Rechungen schreiben?

Zusatzinfo: er ist umsetzsteuerbefreit.

Danke für eure Antworten!

Servus,

mit der Steuererklärung werden in diesem Fall überhaupt keine Belege eingereicht.

Der Unternehmer muss für die Einnahmen, die per Gutschrift durch den Auftraggeber abgerechnet werden, keine Eigenbelege erstellen.

Es ist jedoch dringend zu raten, daß ers trotzdem tut, und diese Eigenbelege zusammen mit den verschickten Rechnungen in ein einheitliches System von Zahlungsüberwachung und Ablage nimmt. Bei der Vermischung der beiden Belegsysteme kommt er sonst unter Garantie sehr schnell in eine Lage, bei der er nicht mehr weiß, wo oben und unten ist.

Schöne Grüße

MM