hallo zusammen,
stellen wir uns vor:
ein Mensch ist z.B. als Lerntherapeut tätig, teilweise als Honorarkraft in Therapie - Einrichtungen, teilweise hat er private Kunden.
Er hat eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet.
Den privaten Kunden schreibt er Rechnungen.
Für die Honorartätigkeiten füllt er Stundenzettel aus, (die er vom jeweiligen „Arbeitgeber“ bekommt), das heißt er schreibt hier keine formvollendete Rechung.
Ist das steuerlich in Ordnung? Kann er bei der Steuererklärung die Kopien der Stundenzellte als Einnahmenachweise nutzen? Oder muss er auch hier richtige Rechungen schreiben?
Zusatzinfo: er ist umsetzsteuerbefreit.
Danke für eure Antworten!