Hallo zusammen,
Wie ist das, wenn man als Student eine Tätigkeit als
Honorarkraft (zusätzlich zu einer geringfügigen 400€
Tätigkeit) aufnimmt, was ist dort zu beachten?
V.a. ob den Eltern das Kindergeld nicht gestrichen wird.
Nach Abzug von Sozialversicherung und Werbungskosten (alle beruflich veranlassten Ausgaben) darf man jährlich nicht mehr als 7.680 € Einnahmen haben. Andernfalls fällt das Kindergeld weg.
Was heißt Honorarkraft eigentlich?
Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, Honorarkraft heißt, du bist freiberuflich tätig. Diese Möglichkeit ist nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten,
Wer das ist steht in § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG):
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe“
Muss man dazu ein Gewerbe anmelden?
Das kommt auch auf die Tätigkeit an und ist in der Gewerbeordnung §6 geregelt:
„(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare, der Rechtsbeistände, der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, auf den Gewerbebetrieb der Auswandererberater und das Seelotswesen.“
Wenn du also darunter fällst, musst du kein Gewerbe anmelden.
Wie läuft das mit den Steuern etc.?
Gewerbesteuer nein, da keine Gewerbe.
Es fällt keine Einkommensteuer an, wenn die Einkünfte unter dem einkommensteuerlichen Grundfreibetrag von 7.664 Euro (2008) jährlich (für Alleinstehende) liegen und Soweit keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, unter deren Berücksichtigung das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.
Umsatzsteuerlich fällt man evtl unter die sog. Kleinunternehmerregelung. Danach wird Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Quelle: http://www.steuer.bayern.de/faq/Themen/einkommensteu…
Zu überprüfen ist auch eine etwaige Rentenversicherungspflicht (abhängig von der Tätigkeit).
Gruß
Wawi