Honorarkraft

Hallo zusammen,

Wie ist das, wenn man als Student eine Tätigkeit als Honorarkraft (zusätzlich zu einer geringfügigen 400€ Tätigkeit) aufnimmt, was ist dort zu beachten?
Was heißt Honorarkraft eigentlich? Muss man dazu ein Gewerbe anmelden? Wie läuft das mit den Steuern etc.?

Es würde sich nur um wenige Stunden pro Woche (ca. 3 h) handeln…

Dankeschön!

Hallo zusammen,

Wie ist das, wenn man als Student eine Tätigkeit als
Honorarkraft (zusätzlich zu einer geringfügigen 400€
Tätigkeit) aufnimmt, was ist dort zu beachten?

V.a. ob den Eltern das Kindergeld nicht gestrichen wird.
Nach Abzug von Sozialversicherung und Werbungskosten (alle beruflich veranlassten Ausgaben) darf man jährlich nicht mehr als 7.680 € Einnahmen haben. Andernfalls fällt das Kindergeld weg.

Was heißt Honorarkraft eigentlich?

Honorar ist die Vergütung freiberuflicher Leistungen, Honorarkraft heißt, du bist freiberuflich tätig. Diese Möglichkeit ist nur bestimmten Berufsgruppen vorbehalten,

Wer das ist steht in § 18 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG):
„Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe“

Muss man dazu ein Gewerbe anmelden?

Das kommt auch auf die Tätigkeit an und ist in der Gewerbeordnung §6 geregelt:
„(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare, der Rechtsbeistände, der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, auf den Gewerbebetrieb der Auswandererberater und das Seelotswesen.“

Wenn du also darunter fällst, musst du kein Gewerbe anmelden.

Wie läuft das mit den Steuern etc.?

Gewerbesteuer nein, da keine Gewerbe.
Es fällt keine Einkommensteuer an, wenn die Einkünfte unter dem einkommensteuerlichen Grundfreibetrag von 7.664 Euro (2008) jährlich (für Alleinstehende) liegen und Soweit keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen, unter deren Berücksichtigung das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.

Umsatzsteuerlich fällt man evtl unter die sog. Kleinunternehmerregelung. Danach wird Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der maßgebliche Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Quelle: http://www.steuer.bayern.de/faq/Themen/einkommensteu…

Zu überprüfen ist auch eine etwaige Rentenversicherungspflicht (abhängig von der Tätigkeit).

Gruß
Wawi

Hallo,
Dankeschön schonmal für die Antwort, aber ich habe es noch nicht so richtig verstanden, was man tun muss…Sorry wenn ich mich etwas blöde anstelle, aber ich habe garkeine Ahnung von den Dingen…
Also, angenommen man geht einer solchen Tätigkeit als Honorarkraft im unterrichtenden/erzieherischen Bereich, ca. 3 Stunden die Woche/ca.200 € pro Monat nach. Was konkret ist dann zu tun?
Wie ich dass verstanden habe, muss man in dem Fall kein Gewerbe anmelden & Steuern muss man auch nicht zahlen. Soweit richtig?
Aber in der Steuererklärung müßte man die Einkünfte, anders als die eines Minijobs schon angeben, oder? Und vor allem: Wo ist man denn dann angestellt, wenn freiberuflich aber ohne Gewerbeschein? Ich dachte immer freiberuflich ohne Gewerbeschein ginge garnicht…

Hallo auch,

Also, angenommen man geht einer solchen Tätigkeit als
Honorarkraft im unterrichtenden/erzieherischen Bereich, ca. 3
Stunden die Woche/ca.200 € pro Monat nach. Was konkret ist
dann zu tun?
Wie ich dass verstanden habe, muss man in dem Fall kein
Gewerbe anmelden

Stimmt.

& Steuern muss man auch nicht zahlen. Soweit richtig?

Stimmt auch.

Aber in der Steuererklärung müßte man die Einkünfte, anders
als die eines Minijobs schon angeben, oder?

So ist es. In der Steuererklärung gibt es eine Abteilung „Einkünfte aus Selbstständiger Tätigkeit“

Und vor allem: Wo ist man denn dann angestellt, wenn
freiberuflich aber ohne
Gewerbeschein? Ich dachte immer freiberuflich ohne
Gewerbeschein ginge garnicht…

Sh mein Post vorher. Man ist nirgends angestellt. Man hat keinen klassischen Arbeitsvertrag, ist eben nicht abhängig beschäftigt.

"Oftmals ist die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit eine Gratwanderung. Gerichte haben drei Kriterien entwickelt, um im Zweifelsfall entscheiden zu können:
Freie Berufe werden den Dienstleistungsberufen zugeordnet. Dementsprechend sind sie mit Massenproduktion und Handelsgeschäften nicht kompatibel.
Eine höhere Bildung, d.h. ein Hochschulabschluss und/oder schöpferische Begabung sind entscheidend für freie Berufe.
Der persönliche Arbeitseinsatz des Betriebsinhabers und nicht der Kapitaleinsatz ist bei freien Berufen von Bedeutung.
Der Freiberufler muss die volle fachliche Verantwortung für alle Aufträge tragen. "

Quelle: http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/unternehmen/recht_…

Evtl ist dieser Link noch hilfreich: http://www.geschaeftsidee.de/glossar/pages/Freiberuf…

Gruß
Wawi

Hallo!

Aber in der Steuererklärung müßte man die Einkünfte, anders
als die eines Minijobs schon angeben, oder?

Jup. Du schreibst „Einkünfte“, also ist Dir der Unterschied zu „Einnahmen“ bewusst? Falls nicht, kurz die Erklärung.

  • Einnahmen ist das, was Du von deinem Kunden bekommst.

  • Davon ziehst Du alle Ausgaben ab, die Du in Verbindung mit deiner Honorartätigkeit hattest (Büromaterial, Fahrtkosten etc.). Die musst Du allerdings belegen können. Das heißt nicht, daß Du alle Belege einreichen musst; aber Du solltest sie aufheben.

  • Was übrig bleibt, sind die Einkünfte. Die trägst Du in die Steuererklärung ein.

Das ist vor allem von Vorteil, solltest Du (etwas) mehr einnnehmen als das Existenzminimum oder der Kindergeldfreibetrag. Abzüglich der Ausgaben liegst dann Du trotzdem drunter.

Wenn Deine „Einnahmen“ allerdings sowieso drunter liegen, kannst Du dir den Aufwand sparen und Einnahmen = Einkünfte ansetzen.

Und vor allem: Wo
ist man denn dann angestellt

Nirgends. Du bist selbstständig.

Ich dachte immer freiberuflich ohne
Gewerbeschein ginge garnicht…

Nein, freiberuflich MIT Gewerbeschein geht nicht. :smile: Es gibt zwei Arten von Selbstständigen: Gewerbetreibende und Freiberufler. Ob man das eine oder das andere ist, hängt von der Tätigkeit ab, die man macht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe

Was Du übrigens auch noch beachten musst, ist die Umsatzsteuer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

Wenn Du aber eh keine Ausgaben hast und dir die Arbeit sparen willst,
solltest Du von der Kleinunternehmeregelung gwbrauch machen und das auf Deinen Rechnungen vermerken („UST 0% nach § 19 UStG“)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmer

Das ist alles nicht kompliziert - ich habe das währebnd des Studiums auch gemacht.

Gruß,
Max