Ich bin mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19h fest angestellt. Ich möchte eine Honorartätigkeit aufnehmen und frage:
Wieviel darf ich als Honorar verdienen, dass ich weiterhin gesetzlich krankenversichert bleibe? Kann es auch Auswirkungen auf die anderen Sozialversicherungen geben?
Gruß Michaela
Hallo,
da kann man keine exakte Auskunft geben - die Prüfung ob bei Aufnahme
einer selbständigen Tätigkeit die Krankenversicherungspflicht als
Arbeitnehmer endet, trifft immer die zuständige Krankenkasse.
Bei der Beurteilung spielt in erster Linie das Einkommen aus dieser
selbständigen Tätigkeit im Verhältnis zu anderen Einkünften ein
entscheidende Rolle.
Deshalb - bitte an die Krankenkasse wenden und von dort prüfen und beraten lassen.
Gruß
Czauderna