Honorarkraft & Teilzeitjob --> Krankenversicherung

Hallo,

wonach berechnet sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragssatz, wenn eine Person als Honorarkraft (freiberuflich), sowie als Teilzeitarbeitnehmer beschäftigt ist?

Nehmen wir an, für 10 Stunden Arbeit als Honorarkraft verdient Person P einen Betrag von X Euro.
Nun hat P noch einen Teilzeitjob mit 20 Stunden und dort ebenfalls einen Verdienst von etwa X Euro.
Beide Gehälter liegen jeweils über 400 Euro. Es wird befürchtet, dass die Krankenkasse die freiberufliche Tätigkeit als „hauptberuflich“ ansieht, da die Einnahmen für P von nicht unerheblicher Bedeutung sind.

Wie berechnet sich der Beitragssatz für die Krankenversicherung?
Der Teilzeitjob ist sozialversicherungspflichtig, aber für die Honorartätigkeit wird doch bestimmt Geld verlangt…

Gruß
Tato

Hallo,
die Gefahr für die Annahme einer hauptberuflichen Selbständigkeit ist bei dieser Konstellation nicht gegeben. Hier die Kriterien zum Nachlesen:
http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Begriff_d…

Gruß Woko