Hallo!
entstehen einem Nachteile wenn man vom Arbeitgeber von „geringfügig beschäftigt“ auf „Honorarkraft“ umgestellt wird? Der Verdienst ist unterschiedlich hoch, fluktuiert etwa zwischen 130 und 280 Euro.
Scheinselbständigkeit
Hallo!
entstehen einem Nachteile wenn man vom Arbeitgeber von
„geringfügig beschäftigt“ auf „Honorarkraft“ umgestellt wird?
Ja, weil es sich dann wohl aller Wahrschenlichkeit nach um Scheinselbständigkeit handelt.
Der Verdienst ist unterschiedlich hoch, fluktuiert etwa
zwischen 130 und 280 Euro.
Allein wegen solchen Summen, als AG, darüber nachzudenken, den Angestellten auszusondern zu einem Freelancer ist bemerkenswert.
Die Honorarkraft gibt ne Menge gesetzlich gereglete Ansprüche auf! Der Verdienst freiberuflicher Tätigkeit im direkten Vergleich zum Angestellten muss um einiges höher sein, um das auszugleichen! Allein das Haftungsrisiko der Arbeit ist nicht zu unterschätzen. Und da denken die meisten gar nicht dran.
entstehen einem Nachteile wenn man vom Arbeitgeber von
„geringfügig beschäftigt“ auf „Honorarkraft“ umgestellt wird?
Der Verdienst ist unterschiedlich hoch, fluktuiert etwa
zwischen 130 und 280 Euro.
Natürlich. Der Mini-Jobber bekommt sein Geld brutto für netto und ist Arbeitnehmer. Die Honorarkraft ist selbständig, mit allem was dazu gehört.
Hallo,
Der Mini-Jobber bekommt sein Geld brutto für netto und ist Arbeitnehmer. Die Honorarkraft ist selbständig, mit allem was dazu gehört.:
Und dazu gehört unter anderem: keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, kein bezahlter Urlaubsanspruch… Haftung (wie schritt2 schon erwähnte) … (unabhängig von der Scheinselbständigkeitsfrage). Das sind nur einige Punkte dazu…
Da sollte sich ein Mini-Jobber schon fragen, warum er umsteigen sollte und vor allen Dingen mal eine Rechnung durchführen, wieviel er verdienen müsste!
Gruß
Shannon