hallo!
ich möchte neben meiner vollzeitstelle nun nebenberuflich auf honorarbasis als krankenschwester arbeiten.
nun meine fragen!
- hab ich dabei irgendeine gesetzliche versicherungspflicht?
- was passiert wenn ich nur für einen auftraggeber tätig bin? (hinsichtlich scheinselbststänigkeit?!)
gruss und danke schonmal
Servus,
wie genau sieht die nicht weisungsgebundene Tätigkeit einer Examinierten aus? Was tut sie genau? Wie ist das Ergebnis ihrer Leistung definiert, die sie selbständig erbringt?
Diese Dinge müssen bekannt sein, um beurteilen zu können, ob eine selbständige Tätigkeit überhaupt in Frage kommt. Die Option „auf Honorar“ oder „auf Lohnsteuerkarte“ gibt es in dieser Form nicht, auch wenn man sehr oft davon liest.
Auch das Kriterium „nur ein Auftraggeber“ ist nur ein Indiz - beiläufig nicht das wichtigste.
Entscheidend ist vor allem, ob die Tätigkeit selbständig oder weisungsgebunden ausgeführt wird.
Schöne Grüße
MM