Honorarkürzung

Hallo,

kann ein Kunde die Honorarforderung eines Dienstleisters für eine Leistung A kürzen, weil der Dienstleister ihm nicht auch noch - wie vom Kunden gewünscht - Leistung B erbringt (wofür es keinen Vertrag gibt)?

Danke und Gruß
Chris

Hi,

kann ein Kunde die Honorarforderung eines Dienstleisters für
eine Leistung A kürzen, weil der Dienstleister ihm nicht auch
noch - wie vom Kunden gewünscht - Leistung B erbringt (wofür
es keinen Vertrag gibt)?

meine Meinung:

Wenn A vollständig erbracht wird, nein.
Wenn B aber - ohne explizit beschrieben zu sein - inhärente Voraussetzung von A ist (B ist Teilmenge von A), würd ich sagen, ja.

Gruss
norsemanna

Hallo norsemanna

Wenn A vollständig erbracht wird, nein.
Wenn B aber - ohne explizit beschrieben zu sein - inhärente
Voraussetzung von A ist (B ist Teilmenge von A), würd ich
sagen, ja.

Mit Deiner ersten Aussage bin ich einverstanden, mit der zweiten nicht.

Das würde bedeuten, dass der Dienstleister zu einer (erneuten) Zusammenarbeit quasi genötigt wird, obwohl er vielleicht gar nicht will.

Wenn der Friseur Dir die Haare schön macht, kannst Du ihn nicht zwingen, Dir auch den Bart zu rasieren.

Gruss
Heinz

Hi,

Mit Deiner ersten Aussage bin ich einverstanden, mit der
zweiten nicht.

Wenn der Friseur Dir die Haare schön macht, kannst Du ihn
nicht zwingen, Dir auch den Bart zu rasieren.

Seit wann ist denn „Bart rasieren“ eine echte Teilmenge von „Haare schön machen“ ?

Gruss
norsemanna

Hallo,

nur für mein Verständnis:

Was wäre denn eine echte Teilmenge? Ich kann mir da grad kein Beispiel vorstellen.

Gruß
Tina

Hi Tinchen

nur für mein Verständnis:
Was wäre denn eine echte Teilmenge? Ich kann mir da grad kein
Beispiel vorstellen.

Beispiel aus der IT

Ein Freiberufler programmiert ein Programm A für den Kunden.
Dabei hat er die vom Kunden gestellte Bibliothek B zu benutzen und zu ändern ohne dass dieses im ursprünglichen Vertrag spezifiziert wurde.

Er liefert dem Kunden das Programm A im Source-Code, nicht aber die Änderungen, die er an B gemacht hat. Hier wäre B ein inhärenter Bestandteil (also echte Teilmenge) von A, weil der Kunde ohne B mit A später nichts anfangen kann.

Gruss
norsemanna

Hallo norsemanna

Er liefert dem Kunden das Programm A im Source-Code, nicht
aber die Änderungen, die er an B gemacht hat. Hier wäre B ein
inhärenter Bestandteil (also echte Teilmenge) von A, weil der
Kunde ohne B mit A später nichts anfangen kann.

In diesem Beispiel hat der Dienstleister an B gearbeitet, also bereits eine Leistung erbracht.
Im Frageposting geht es aber darum, dass B eine neue Leistung ist, die der Kunde „erzwingen“ will.

Fragt sich, ob die Frage vollständig genug gestellt wurde.

By the way: Bart und Frisur sind Teilmengen des Kopfes :wink:

Gruss
Heinz (bartlos)

Hi,

Im Frageposting geht es aber darum, dass B eine neue Leistung
ist, die der Kunde „erzwingen“ will.
Fragt sich, ob die Frage vollständig genug gestellt wurde.

Letzteres könnte stimmen. Denn ich lese aus dem „noch“ nicht heraus, dass es sich notwendigerweise um eine neue Leistung handelt. Und selbst wenn der Dienstleister meint, es wäre eine neue Leistung, heisst das ja nicht, dass der Kunde dieses auch so sieht.

By the way: Bart und Frisur sind Teilmengen des Kopfes :wink:
Wenn der Friseur Dir die Haare schön macht, kannst Du ihn nicht
zwingen, Dir auch den Bart zu rasieren.

Du hattest ja von „Haare schön machen“ geredet, nicht von „Kopf schön machen“, dann wäre „Bart rasieren“ natürlich damit drinn gewesen :wink:

Gruss
norsemanna

Hallo Heinz,

B soll tatsächlich eine neue Leistung sein.
Um beim Beispiel zu bleiben: Der Kunde geht zum Friseur, um sich die Haare schneiden zu lassen (A). Beiläufig fragt er, ob man hier auch Bärte färbt (B). Der Friseur sagt: Sowas machen wir auch, aber nur wenn der Bart vorher gewaschen wird. Nach dem Haareschneiden bezahlt der Kunde das. Dann will er noch die Nägel manikürt kriegen. Das macht der Friseur auch. Zuletzt will der Kunde dann doch noch seinen ungewaschenen Bart gefärbt bekommen. Der Friseur verweist auf die genannte Vorbedingung und verweigert die Bartfärbung. Daraufhin sagt der Kunde, dann kürze ich eben Ihnen das Geld fürs Nägelmaniküren.

Das kann der Friseur sich doch nicht gefallen lassen? Aber wie soll er an sein Geld kommen?

Danke und Gruß
Chris

Hallo Chris

Das kann der Friseur sich doch nicht gefallen lassen? Aber wie
soll er an sein Geld kommen?

Auf dem üblichen Weg mit Mahnbescheid usw.

Gruss
Heinz

Hallo Heinz,

wegen der 20 Euro? Kostet ihn das nicht mehr als der Kunde ihm schuldet?

Gruß
Chris

Hi Chris,

B soll tatsächlich eine neue Leistung sein.

ok, wir haben hier also die abgeschlossene Leistung A (Haare schneiden), die schon bezahlt wurde, dazu die Leistung C (Maniküre), welche nicht mit A oder B in Zusammenhang steht und zudem auch schon abgeschlossen ist, sowie den Wunsch B (Färbung).

In diesem Fall, ganz klar: Der Kunde kann die Zahlung von C nicht kürzen oder verweigern.

Gruss
norsemanna

Hallo,

wegen der 20 Euro? Kostet ihn das nicht mehr als der Kunde ihm
schuldet?

Nein. Das kostet den Kunden mehr, als er schuldet. Wenn er vor den zusätzlichen Kosten in Verzug gesetzt wird. Z.B. mittels einer Mahnung.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Chris

wegen der 20 Euro? Kostet ihn das nicht mehr als der Kunde ihm schuldet?

Das ist immer Ermessensfrage, ob man solchen Kunden den Riegel vorschieben will oder nicht.

Gruss
Heinz