Person A (nach Studium, arbeitssuchend ohne Bezug von Leistungen)möchte an einem Wochenende auf Honorarbasis EINMALIG arbeiten gehen.
Dafür erhält Person A ein Honorar.
Die Stelle bei die Person A arbeitet möchte einen Honorarechnung haben.
Wie kann diese aussehen?
Was sollte in ihr stehen?
Person A ist nicht selbstständig als Freiberufler tätig, sondern arbeitssuchend wie oben beschrieben.
Person A hat deswegen auch keine besondere Steuernummer etc.
Muss eine Steuernummer auf die Rechnung?
Wenn ja reicht auch die Steuernummer die auf einer Lohnsteuerkarte steht?
Die Stelle bei der Person A arbeiten wird bezahlt einmalig z.B. 100 Euro.
Muss dieser Betrag auf der Rechnung aufgeteilt werden in Netto und Brutto oder ist es in Ordnung wenn der Betrag wie bei der Kleinunternehmerregelung ohne MwSt ausgwiesen wird?
A ist kein Unternehmer im gewerberechtlichen oder steuerrechtlichen Sinne;
da nur eine einmalige leistung erbracht wird.
Vorschriften, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, gibt es eigentlich nur im Umsatzsteuerecht;
das für a aber nicht relevant ist, da er keine Unternehmer ist.
Die Stelle möchte wohl eine Rechnung haben, um eventuell die enthaltene Umsatzsteuer geltend zu machen;
die hier aber nicht anfällt.
Eventuell aber auch als zusätzliche beweisfunktion im eigenen Interesse.
Privatrechtlich gibt es keine Vorschriften über eine Rechnung;
die Rechnung ist als eine zusätzliche, nicht zwingende Zahlungsaufforderung anzusehen (wenn nicht anders vereinbart);
die aber auch eine (zusätzliche) Beweisfunktion haben kann.
Hier ist die Rechnung vertraglich vereinbart worden (bzw. möchte der Auftraggeber eine haben).
Welche Angaben draufstehen müssen,müßte man dann im Prinzip mit dem Auftraggeber klären.
Eine Steuernummer darf bei einer Privatrechnung m.E. aber nicht drauf, weil sonst eine unternehmerische Tätigkeit angenommen werden muss.
Eventuell muss aber die einmalige Leistung versteuert werden bei der Einkommensteuer.