Honorarrechnungen nicht bezahlt. Rechtsschutz?

Hallo!

Ich bin beim Arbeitsamt noch arbeitssuchend gemeldet und habe - in der Hoffnung auf eine Festeinstellung / Selbstständigkeit - eine geringfügige Beschäftigung (unter 15 Std./ Woche) auf Honorarbasis angenommen.

Ein Auftraggeber bezahlt nun nicht mein Honorar?

Meine Rechtsschutzversicherung meint ich sein selbstständig und will keinen Rechtsschutz gewähren.

Kann das sein? Was kann ich tun? Bitte um Hilfe.

Gruß

C.L.

Kann das sein? Was kann ich tun? Bitte um Hilfe.

Das kann leider sein, da es wohl einen Privatrechtschutzversicherung ist, keine gewerbliche RS. Chancen sehe ich da keine!

Guten Tag Corinna,
das was Sie beschreiben, gibt es nicht.
Entweder Sie haben eine geringfügige Beschäftigung auf
400€-Grundlage aufgenommen oder Sie beziehen ein Honorar aus
freiberuflicher Tätigkeit.
Im erstgenannten Fall sind Sie abhängig beschäftigt und Ihre
private RSV mit Arbeitsrechtsschutz übernimmt die Kosten. Im
letztgenannten Fall sind Sie selbständig tätig und Ihre RSV
übernimmt die Kosten selbstredend nicht.
Wenn Sie jedoch darauf bestehen, einer geringfügigen Beschäftigung
auf Honorarbasis nachzugehen, dann ist das eine irreführende
Beschreibung, die nichts über Ihren Status aussagt.
Für den Fall, dass Sie selbst nicht wissen, welchen Status Sie
einnehmen - das ist überhaupt nichts Schlimmes, viele Menschen
wissen nicht, welchem Bereich Sie zuzuordnen sind - dann fragen
Sie doch Ihren Arbeitgeber/Auftraggeber, ob er für Sie pauschale
Sozialversicherungsbeiträge abführt und falls das so sein sollte, fragen Sie bei der Minijob-Zentrale in Essen nach, ob Sie dort geführt werden.

Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

http://www.minijob-zentrale.de

… im Service-Center Cottbus anrufen. Die werden dir sicher weiterhelfen, da sie an einer Lohnsteuer-Zahlung deines Auftraggebers interessiert sind.

Parallel dazu lasse deinen Status feststellen:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/01 formulare/01 versicherung/V0028,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/V0028)

Es reicht wenn Du als Auftragnehmer den Antrag stellst. Dein Auftraggeber wird dann schon durch den Rentenversicherungsbund „beteiligt“.

Sobald Du als scheinselbständig eingestuft bist, sollte es keine Probleme mehr mit deiner Rechtsschutz geben, da Du dann eben NICHT selbständig bist. Für die Feststellung dieses Status ist nicht deine Rechtsschutz zuständig sondern der Rentenversicherungsbund.

… und dein Auftraggeber hat die Knappschaft Bahn See und den Rentenversicherungsbund am Hintern. Da wünsche ich ihm viel Spaß, wenn er da auch nicht kooperiert… :wink:

Kann das sein? Was kann ich tun? Bitte um Hilfe.

Ja, das kann sein. In den Versicherungsbedingungen ist definiert, was Deine RS-Versicherung als „selbstständig“ bezeichnet. Wenn Du Dihc da wiederfindest, mußt Du den ANwalt selber zahlen.