Hallo liebe Forumteilnehmer,
für die Beantragung eines öffentlich ausgeschriebenen Projektes muss ich die Honorarkosten für die zu beschäftigenden Mitarbeiter belegen.
Da es sich auf dem Markt um eine reine Verhandlungssache handelt, würde ich gern wissen, ob es gewisse Richtlinien für die Beschäftigung einer Honorarkraft (Ausbildungsgrad + Anspruch der auszuübenden Tätigkeit) gibt, an der ich mich orientieren kann, ähnlich den Gehaltsrechnern von stepstone etc., welche für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorgesehen sind.
Leider werden meine Angaben aus meiner persönlichen Honorarverhandlungserfahrung nicht akzeptiert und als zu hoch eingestuft, obwohl ich meinen Honorarkräften lediglich ermöglichen will, ihren Lebensunterhalt auch tatsächlich zu bestreiten.
Mein Vorschlag, den Honorarkräften Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil einer im öffentlich Dienst beschäftigten Person, eingestellt in einer ähnlichen Position, zukommen zu lassen, wurde nicht entgegengenommen.
Danke
Antje