Honorartätigkeit beim Arbeitgeber nebenbei

Hallo und schon einmal danke für kommende Hilfe.
Eine Angestellte arbeitet in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist dort fest angestellt. Dort hat sie auch die Möglichkeit auf Honorarbasis noch ab und an Kurse/Seminare zu geben vor Ort. Dieses Honorar wird auf das Bruttogehalt gerechnet und dann mit allen Abzügen versehen.
Meine Frage bezieht sich nun auf die Steuererklärung. Gilt dieser Passus auch für die Tätigkeit als Kursleiterin?:

Passus im § 3 EStG (steuerfreie einnahmen)

Steuerfrei sind:

[…]

  1. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder im Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 1 848 Euro im Jahr.

Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen; "
Vielen Dank.
Andrea

Zusätzliche Tätigkeit beim Arbeitgeber
Servus,

die Steuerbefreiung gilt nur für nebenberufliche Tätigkeiten.

Der Dienstherr rechnet die zusätzlich geleisteten Stunden als Teil der regelmäßigen Bezüge ab - es handelt sich also nicht um eine nebenberufliche Tätigkeit, daher keine Steuerbefreiung.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder