Honorarvereinbarung ohne Zahlungsziel

Hallo,

angenommen, ein EDV-Dozent leistet aufgrund einer Honorarvereinbarung eine Unterrichtstätigkeit.
In der Honorarvereinbarung ist zwar das Honorar vereinbart, aber es ist nicht fixiert, wann es gezahlt werden muss.
Wieviele Tage hat der Auftraggeber Zeit, eine nach Abschluss der Unterrichtstätigkeit eingehende Rechnung zu begleichen?
Und 2: Kann (darf) der Auftragnehmer auf der Rechnung ein 14-tägiges Zahlungsziel setzen?

Danke für Eure Antworten!!

Gruß
Andreas

Hallo,

Und 2: Kann (darf) der Auftragnehmer auf der Rechnung ein
14-tägiges Zahlungsziel setzen?

alternative Situation: Darf ein Kunde in der Bäckerei mit der Ware den Laden unter dem Hinweis verlassen, er würde das Geld dann in zwei Wochen vorbeibringen?

Gruß,
Christian

Hallo Andreas,
wenn im Vertrag nicht anderes geregelt ist, darf der EDV-Dozent auch Teilrechnungen für die bisherige Tätigkeit stellen. Hat er wohl versäumt.
Eine Frist von 14 Tagen gehört zum üblichen Geschäftsgebaren. Wenn im Vertrag nichts anders geregelt ist, könnte man auch eine kürzere Frist setzen.
Der EDV-Dozent sollte schreiben „Zahlen sie bitte bis zum …“
Grüße
Ulf

Ich versuche es mal mit dem Gesetz:

§ 614 BGB
Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.

Hallo,

alternative Situation: Darf ein Kunde in der Bäckerei mit der
Ware den Laden unter dem Hinweis verlassen, er würde das Geld
dann in zwei Wochen vorbeibringen?

warum nicht ? Wenn die Bäckerin / der Bäcker dem zustimmt :wink:.

Gruß

Guten morgen,

alternative Situation: Darf ein Kunde in der Bäckerei mit der
Ware den Laden unter dem Hinweis verlassen, er würde das Geld
dann in zwei Wochen vorbeibringen?

warum nicht ? Wenn die Bäckerin / der Bäcker dem zustimmt :wink:.

oh, entschuldige, ich muß überlesen haben, daß der Dozent mit der späteren Zahlung einverstanden war. Mir war so, als wollte der Auftraggeber das Zahlungsziel einseitig festlegen.

Gruß,
Christian

Hallo,

oh, entschuldige, ich muß überlesen haben, daß der Dozent mit
der späteren Zahlung einverstanden war. Mir war so, als wollte
der Auftraggeber das Zahlungsziel einseitig festlegen.

er wollte auch das Zahlungsziel einseitig festlegen, da hast du aber prima aufgepasst. Und wenn er es festlegt und der andere dagegen kein einspruch einlegt warum sollte es nicht gehen ?

Gruß

Hallo,

oh, entschuldige, ich muß überlesen haben, daß der Dozent mit
der späteren Zahlung einverstanden war. Mir war so, als wollte
der Auftraggeber das Zahlungsziel einseitig festlegen.

er wollte auch das Zahlungsziel einseitig festlegen, da hast
du aber prima aufgepasst. Und wenn er es festlegt und der
andere dagegen kein einspruch einlegt warum sollte es nicht
gehen ?

wohl zuviele amerikanische Gerichtsfilme gesehen. Ein-, Wider- und sonstige Sprüche sind entbehrlich. Schweigen bedeutet nur sehr selten Zustimmung und hier ganz gewiß nicht.

Gruß,
Christian