Hallo!
Ein Anwalt (Baurecht) hat mir ein Stundenhonorar mit Abrechnen im Viertelstundentakt angeboten. Ist es üblich bzw. zulässig? Wenn es nicht zulässig ist, können präzise Urteile bitte auch genannt werden?
Danke
Ob es zulässig ist, hängt von der Art der Tätigkeit ab, aber grundsätzlich zulässig und auch üblich ist das schon. Bei einem Zeithonorar fährst du mit angefangenen Viertelstunden noch ganz gut. Andere kennen nur angefangene halbe oder ganze Stunden. Und fünf Minuten sind auch eine angefangene Stunde…