Liebe Experten!
Angenommen, eine Berufsschullehrerin schreibt an einem Prüfungsbuch mit, d.h. sie hat einige Seiten des Werkes verfasst.
Zum Honorar stünde im Vertrag folgendes:
- Für den oder die Bestandteile des Werkes, an deren Erstellung die Verfasserin vereinbarungsgemäß tätig geworden ist, zahlt der Verlag für jedes honorarpflichtig verkaufte, bezahlte und nicht remittierte Exemplar insgesamt ein Absatzhonorar von
8%
vom Verlagsabgabepreis der broschierten Auflage (Ladenverkaufspreis ohne MwSt abzügl. Buchhandelsrabatt).
Davon erhält die Verfasserin, bezogen auf den Verlagsabgabepreis:
1,06%.
Wieviel erhält die Autorin dann?
Einerseits zahlt der Verlag 8%, andererseits erhält die Autorin 1,06%.
Wo bleiben denn die restlichen 6,94% ?
Das verstehe ich nicht!
Kann jemand Licht ins Dunkel bringen? Oder fehlen noch Informationen?
Liebe Grüße
Flaschenpost
Hallo,
Davon erhält die Verfasserin, bezogen auf den
Verlagsabgabepreis:
1,06%.
ich schätze mal, die restlichen 6,94% gehen an die anderen beteiligten Autoren.
Gruß, Bernd
Huhu!
So verstehe ich das auch. Und die Autorin kann noch froh sein, wenn sie 1,06 % erhält. Wenn man den Vertragstext ernst nimmt, stehen ihr nämlich nur 1,06% von den 8% zu, also insgesamt 0,128%…
Auf dem Schlauch!
Hallöle!
So verstehe ich das auch. Und die Autorin kann noch froh sein,
wenn sie 1,06 % erhält. Wenn man den Vertragstext ernst nimmt,
stehen ihr nämlich nur 1,06% von den 8% zu, also insgesamt
0,128%…
Ja klar, da hab ich wohl auf’m Schlauch gestanden.
Und wegen den 0,128% hake ich nochmal nach.
Danke euch beiden!!!
LG Flaschenpost
Hallo,
Wenn man den Vertragstext ernst nimmt,
stehen ihr nämlich nur 1,06% von den 8% zu,
Wenn man ihn auch liest, sieht man, dass sich BEIDE Prozentangaben jeweils auf den Verlagsabgabepreis beziehen, die 1,06% gehen also in Ordnung.
Gruß, Heiko
Hui, stimmt!
Bei „Davon erhält“ habe ich wohl mit Lesen aufgehört. Das steht da ja tatsächlich.