Honorarvertrag in Elternzeit

Hallo zusammen,

ich bin aktuell bis 02/11 in Elternzeit und kann nun bei einem alten Arbeitgeber einen Job auf Honorarbasis annehmen (Trainingstätigkeit, vermutlich einmalig). Die Elterngeldzahlungsphase ist bereits erfolgt.

Jetzt meine naiven Fragen in diesem Feld:

  • Wie hoch darf das Einkommen aus dieser Nebentätigkeit sein ( - ich möchte mich natürlich nicht selbständig machen)? Wann muss ich mich selbst versichern?
  • Gibt es eine Verdienstgrenze/max. Stundengrenze pro Monat in der Elternzeit?

Gibt es außer der Informationspflicht an den aktuellen AG weitere Schritte zu beachten?

Herzlichen Dank!
Stefanie

Hallo,
ich gehe jetzt mal davon aus, dass aktuell eine beitragsfreie Mitgliedschaft (wegen Elternzeit) in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht:
Für die KK ist entscheidend, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Hauptberuflichkeit liegt vor, wenn:

  • die wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden beträgt
  • in der Selbstständigkeit mind. ein AN beschäftigt wird
    oder
  • die Einnahmen aus der Selbstständigkeit die Haupteinnahmequelle sind
    Ggf. kann eine Befristung auf max. 2 Monate für die KK noch wesentlich sein.
    Am besten ein ausführliches Gespräch mit der KK führen (auf die o.g. Punkte vorbereitet sein) und sich ggf. die entscheidenden Punkte schriftlich geben lassen.
    Gruß
    RHW