Honorarvertrag mit Steuridentifikationsnummer

…, aber ohne Freiberuf?

Nehmen wir einmal an: Ein Student, der Bafög bezieht, will nebenbei als „Übungsleiter“ an einer Schule einmal die Woche arbeiten und bekommt dabei 140 Euro im Monat raus. Das sollte seinem Bafäg nicht schaden, da er unter 400 Euro bleibt im Nebenverdienst.
Die Schule verlangt von ihm die Steuer- Identifikationsnummer und sonst nichts. Im Vertrag steht, dass Sozialverschierungsbeiträge ggf. selbst abgeführt werden müssen.
Nebenbei ist der Student in der studentischen KV selbst versichert.

  1. Als Student braucht man keine Sozialversicherungsabgaben zu leisten, solange man eine gewisse Anzahl von Stunden in der Woche nicht übersteigt, oder?

  2. Braucht der Student keine Steuernummer als Freiberufler zu beantragen, da diese von der Schule nicht verlangt wird?

  3. Der Student ist wahrscheinlich auch nicht rentenversicherungspflichtig, da unter 400 Euro, oder.

Hallo,

Übungsleiter?

Normalerweise gibt es für Übungsleiter einen allgemeinen Steuerfreibetrag von 2100 Euro jährlich.

Was genau leitet denn der Student und für wen?

Gruß
Lawrence

Der Student ist von der Schule damit beauftragt, eine sportliche Arbeitsgemeinschaft (Fußball-AG) zu leiten.

Hallo,

der Student sollte sich bei der Schule mal erkundigen, weshalb dies nicht auf dieser Übungsleiterbasis möglich sein soll.

Hierzu muss es sich um eine Übungsleitertätigkeit oder Lehrtätigkeit (ist es) für eine gemeinnützige Institution, und das ist eine staatliche Schule, handeln.

Das ist für beide Seiten der günstigste und unbürokratischte Weg.

Gruß
Lawrence