…, aber ohne Freiberuf?
Nehmen wir einmal an: Ein Student, der Bafög bezieht, will nebenbei als „Übungsleiter“ an einer Schule einmal die Woche arbeiten und bekommt dabei 140 Euro im Monat raus. Das sollte seinem Bafäg nicht schaden, da er unter 400 Euro bleibt im Nebenverdienst.
Die Schule verlangt von ihm die Steuer- Identifikationsnummer und sonst nichts. Im Vertrag steht, dass Sozialverschierungsbeiträge ggf. selbst abgeführt werden müssen.
Nebenbei ist der Student in der studentischen KV selbst versichert.
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Als Student braucht man keine Sozialversicherungsabgaben zu leisten, solange man eine gewisse Anzahl von Stunden in der Woche nicht übersteigt, oder?
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Braucht der Student keine Steuernummer als Freiberufler zu beantragen, da diese von der Schule nicht verlangt wird?
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Der Student ist wahrscheinlich auch nicht rentenversicherungspflichtig, da unter 400 Euro, oder.