Hallo,
wer kann mir Tipps geben, was besser (bzw. lukrativer) ist:
Arbeit auf Honoraravertrag (weniger als 8.000,00 im Jahr) oder kurzfristige Beschäftigung (zusätzlich zu einem Angestelltenverhältnis innerhalb der Gleitzone)
Danke
Hallo,
das kommt auf die wirtschaftliche Situation des Einzelnen an.
Wenn man in einem soz.versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ist, kann sich ein Honorarvertrag steuerlich besser geltend machen, denn es könnten dann ggf. Kosten steuerlich geltend gemacht werden, die entstehen, um die Selbstständigkeit nachgehen zu können.
Am Jahresende gibt es dann eine Steuererklärung über ELSTER am PC und das ist sicherlich nicht schwierig.
lG
Servus,
um welche Kosten geht es denn da, die Betriebsausgaben, aber keine Werbungskosten sind, und welche Größenordnung kann da eine Rolle spielen - abgesehen davon, dass es für Scheinselbständige keinen Arbeitnehmerpauschhbetrag gibt?
Schöne Grüße
MM
Servus,
die Frage ist im Ansatz falsch gestellt.
Es gibt nämlich keine Option, Arbeit „auf irgendwas laufen zu lassen“.
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Die Ermäßigung für Sozialversicherung und Lohnsteuer gibt es bei einer „kurzfristigen Beschäftigung“ nur dann, wenn diese nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Dazu gehört neben anderen Kriterien auch die Beschränkung auf 60 Kalendertage oder 50 Arbeitstage im Jahr.
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Eine entgeltliche Tätigkeit wird entweder weisungsgebunden oder vollständig eigenverantwortlich ausgeübt. Wenn sie weisungsgebunden ausgeübt wird, ist es nichtselbständige Arbeit, die grundsätzlich sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig ist. Nur wenn sie vollständig eigenverantwortlich ausgeübt wird (= bezahlt wird für das Arbeitsergebnis und der Leistungserbringer ist völlig frei darin, wann und wie er dieses Ergebnis erzielt), kann es selbständige Arbeit sein, die der Leistungserbringer selbst versteuern muss und die je nach Sachlage manchmal SV-frei sein kann.
Heißt: „Besser und lukrativer“ ist es grundsätzlich, Arbeit so zu versteuern und zu verbeitragen, wie das in der jeweiligen Situation richtig ist - dann hängt kein unwägbarer künftiger Verwaltungsaufwand dran, und auch kein schwer kalkulierbares finanzielles Risiko: Man mancht den Job, bekommt seine Löhnung und feddisch - viel einfacher und bequemer als irgendwelche halbseidenen Klimmzüge, und im Zweifelsfall öfter mal auch billiger.
Schöne Grüße
MM
Kleine Korrektur
Dazu gehört neben anderen
Kriterienauch die Beschränkung auf 60 Kalendertage oder 50 Arbeitstage im Jahr.
Diese Beschränkung ist im Jahr 2015 auf 90 Kalender- bzw. 70 Arbeitstage gestiegen.
Viele Grüße
Gesine