Nach einem Netzhautpeeling hatte ich direkt im Anschluß eine Hornhauterosio. 3 nachfolgende Hornhautttransplationen schlugen fehl. Die Ärztekammer ist der Meinung, daß den Professor, der die Netzhaut-OP vorgenommen hat, keine Schuld trifft. Im Januar 2016 beauftragte ich eine überregional tätige Kanzlei für Arzthaftungsrecht (Ich war inzwischen nach Norddeutschland umgezogen), sich des Falles anzunehmen. Dem Anwalt war bekannt, daß ich Beratungshilfe und ggfls. PKH benötige, auch hatte ich ihn über meinen erfolglosen Vorstoß bei der Ärztekammer informiert. Vor 2 Wochen teilte er mir mit, daß er ja an der Beratungshilfe nichts verdiene (War mir bekannt) und schlug eine „erfolgsabhängige Anwaltsvergütung“ i. H. von 20 % vor. Hört sich gut an, dachte ich und willigte ein Doch heute erhielt ein Schreiben von ihm mit etwa folgendem Inhalt: Er habe inzwischen Akteneinsicht genommen (Über den Ausgang des Ärztekammer-Gutachterverfahrens hatte ich ihn ja bereits informiert) und auch, wenn ich mir jetzt noch ein Gutachten des MD der Krankenkasse besorgte, so würde dies, auch wenn es positiv wäre, die Gegenseite nicht dazu bringen, „in eine außergerichtliche Schadenregulierung einzutreten“. Es bliebe nur der Klageweg, aber „aus Kostengründen“ riete er mir „eher davon ab“. Schon klar, der Mann hat Angst um sein Honorar, denn im Falle des Unterliegens müßte ich nicht nur die Kosten der Gegenseite tragen, sondern auch ihn bezahlen. Auch wenn er es nicht offen gesagt hat, so kann ich zu 100 % davon ausgehen, daß er von mir einen nicht unerheblichen Kostenvorschuß verlangen würde. Hätte er mir alles vorher sagen können. Den Anwalt wechseln kann ich nicht, da mein Beratungshilfeschein „aufgebraucht“ ist.Wieder einmal geht es nur ums Geld. Aber da ist noch eine andere Sache, die mich von Anfang an stört, nämlich daß der operierende Professor und auch die Gutachterkommission einfach so behaupten, die Hornhaut sei quasi von alleine kaputtgegangen. Daß hierzu äußere Einwirkung nötig ist (Ich hatte nie zuvor Probleme mit der Hornhaut), haben mir mehrere Augenärzte bestätigt. Auch wurde mir von einem ähnlichen Fall berichtet. Aber was ich brauche, ist ein entsprechendes Gutachten und das kostet Geld. Die Gutachterkommission hatte es nicht für nötig befunden, mein Auge untersuchen zu lassen und der Anwalt hat sein Versprechen, mich einem für ihn tätigen Augenarzt vorzustellen, nicht eingehalten. Gibt es für mich noch einen Weg?
Wo ist das Gutachten darüber, daß die drei Hornhauttransplantationen tatsächlich fehl schlugen?
Falls es stimmt, daß die Netzhauttransplantation fehl schlug, na klar.
Auch klar. Der Rechtsanwalt spielt darauf an, daß du ja schon seine Beratung nicht selber beglichen hast, sondern der Staat hat sie über die „Beratungshilfe“ bezahlt.
Das ist dir bekannt: Die Beratungshilfe umfasst keine Kosten für anwaltliche Vertretung bei Gericht oder Gerichtskosten für ein Gerichtsverfahren.
Falls du die Kosten für den Klageweg (= Gerichtsverfahren) nicht selber aufbringen kannst, ein Gerichtsverfahren aber anstrebst, bleibt immer noch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe (= staatliche Hilfe).
Hallo,
wurdest Du vor der OP auf mögliche Risiken aufgeklärt und hast Du das dann auch unterschrieben?
Auf was genau willst Du klagen? Auch ein Arzt kann Fehler machen, schlimm, ja, aber so ist es leider. Dagegen zu Klagen ist nicht besonders aussichtsreich.
Selbst wenn du ein Gutachten bekommst, die Gegenseite schmeißt Dich mit Gutachten tod, so sieht es vor Gericht dann leider aus.
Hört sich hart an, ist aber wirklich gut gemeint, weiterhin gute Besserung…
Hallo,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort. Anscheinend ist nicht so richtig rübergekommen, worauf ich eigentlich hinauswill. Also:
Die Netzhautoperation ist nicht fehlgeschlagen!
Es geht ausschließlich um die Hornhaut, die unmittelbar nach der fraglichen OP, sozusagen von selbst - wie man mir weismachen will - kaputtgegangen ist.
Das ganze Procedere mit Beratungshilfe und PKH ist mir hinlänglich bekannt,
Aber mir geht es zunächst nur um eine Sache, nämlich ein Gutachten, welches nachweist, daß eine Hornhaut nur durch äußere Einwirkung, also in diesem Fall in der Klinik, beschädigt werden kann. Ich selbst kann es nicht gewesen sein, da das Auge die ganze Zeit verbunden war.
Ich denke, daß ich nicht der Einzige bin, der trotz beanspruchtem Beratungshilfeschein den Anwalt wechseln will. Allgemeine Rechtsberatung beim Amtsgericht wie in NRW gibt es in Niedersachsen, soweit ich weiß, nicht. Was also tun?
was genau soll man sich darunter eigentlich vorstellen?
ah so. und die ‚klinik‘ (wer genau soll das sein?) soll was genau gemacht haben?
Zu 1. : Hornhauterosio (Auch eingangs erwähnt!). Ist eine
irreparable Zerstörung der Hornhaut, Sehfähigkeit kann nur durch eine Transplantation wiederhergestellt werden.
Zu 2. : Universitätsklinikum Essen - Augenklinik - Abt. „Hinterer Augenabschnitt“.
ich hatte mehrfach eine Hornhauterosio. keine ahung wie du darauf kommst, dass die immer irreversibel sein soll.
und ich habe erst recht keine ahnung wie du darauf kommst, dass das in der klinik schuldhaft verursacht wurde.
nunja. dein problem. ich kann dir offensichtlich nicht helfen.