Wie muss ein Mieter vorgehen, wenn auf dessen Balkon (1. Stock) sich ein Hornissenvolk einzuniesten droht? Die Hornissen fliegen jeden Tag (bis zu 3 Stück) mehrmals in den seitlichen Holzraum (Abstellraum auf dem Balkon, direkt neben der Balkontüre). Leichte Nestansätze sind schon zu sehen. Zwar ist bekannt, dass Hornisse „harmlos“ sind, aber da der Balkon nicht sehr groß ist, ist auch dort das gemütliche Sitzen auf dem Balkon nun schon fast unmöglich. Zudem besteht auch der Bedarf, den Abstellraum weiterhin zu benutzen (für "gelben Sack etc.). Muss der Vermieter informiert werden und wer bezahlt ggf. die Kosten für die „Entfernung“? Danke für die Rückantwort!
Wie muss ein Mieter vorgehen, wenn auf dessen Balkon (1.
Stock) sich ein Hornissenvolk einzuniesten droht?
Schnellstens den Vermieter informieren, der sich dann auch um Abhilfe kümmern muss.
Die Kosten dafür hat nicht der Mieter zu tragen.
Hornissen stehen unter Naturschutz.
Sie dürfen nur in besonderen Einzelfällen mit vorliegender Genehmigung der Naturschutzbehörde umgesiedelt werden.
Hornissen sind recht harmlose Tiere, die etwas anderes zu tun haben als Menschen zu stechen, wenn sie nicht ihre Brut in Gefahr sehen.
In ein paar Wochen erledigt sich das Problem (so es eines ist) von selbst.
Der Vermieter ändert an der Situation nichts.
vnA
Lass doch die Hornissen Sherina, die wollen doch nur spielen. ;o-))
Ich hatte schon öfters Wespen oder Hornissennester auf meinem kleinen Balkon. Noch nie haben die Biester mich angefallen.
lg Schoorsch
[…]
Ich hatte schon öfters Wespen oder Hornissennester auf meinem
kleinen Balkon. Noch nie haben die Biester mich angefallen.
Ich hatte sie mal im Rolladenkasten (aufgrund der Raumbreite dann ca. 5 m vom Balkon weg und soweit unproblematisch) aber irgendwann sind sie in die abgehängte Decke eingedrungen und kamen an den Lampen durch die Kabelzuführung direkt ins Wohnzimmer, das war dann nicht mehr lustig und ein Fall für den Kammerjäger.
Greetz
T.
Verbau ihnen einfach den Weg, dann suchen sie sich einen andern Platz. Kann allerdings 1-2 Tage dauern, vor allem, wenn schon Brut im Nest ist.
Gruß, Nemo.
Hornissen stehen unter Naturschutz.
Sie dürfen nur in besonderen Einzelfällen mit vorliegender
Genehmigung der Naturschutzbehörde umgesiedelt werden.
Hast Du dafür eine Rechtsquelle?
Hornissen sind recht harmlose Tiere, die etwas anderes zu tun
haben als Menschen zu stechen, wenn sie nicht ihre Brut in
Gefahr sehen.
Also muss man als Hausbesitzer die Hornissen gewähren lassen,
auch wenn dadurch z.B. das Gebälk des Hauses beschädigt wird.
du hast schon eine sehr komische Auffassung.
In ein paar Wochen erledigt sich das Problem (so es eines ist)
von selbst.
Und evt. werden in der Zwischenzeit kleine Kinder die vielleicht in der Wohnung leben gestochen.
Der Vermieter ändert an der Situation nichts.
Und dies bedeutet dann wohl, dass der MIeter den Vermieter nicht informieren muss ?
vnA
Gruß Merger
Die passende Antwort hast du ja von drambeldier schon bekommen. Der ist nichts hinzuzufügen.
vnA
dafür ein * von mir.
vnA
das es in ihrer Nähe keine Wespen gibt.
Hi,
schön erklärt, auch von mir ein Sternderl.
Wir haben alle paar Jahre ein großes Nest am Dachboden. Wir legen dann eine Plastikfolie unter, denn der Siff mieft ganz schön.
Wenn wir ein Hornissennest beherbergen, können wir im Sommer ohne Wespenanwesenheit auf dem Balkon speisen können.
Außerdem ist es klasse diese dicken Brummer beobachten zu können.
Gruß
Tina
Rechtsquelle gibt!
Im Bundesnaturschutzgesetz:
§§ 39, 44 (Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen) sowie §§ 45, 67 (Ausnahmen),
ramses90
Hallo,
Moin,
Hast Du dafür eine Rechtsquelle?
Suchwörter: Hornissen, Schutz, Gesetz.
Danke für die Info -
eine Lösung für das Problem habe ich gefunden mit einfachen Hinweisen wie man ein Hornissennest entfernen lassen kann.
http://www.helpster.de/ein-hornissennest-entfernen-s…
Und evt. werden in der Zwischenzeit kleine Kinder die
vielleicht in der Wohnung leben gestochen.Genau - ich habe meine Kinder auch im Rolladenkasten
großgezogen.
Du bist ja ein ganz schlimmer. So etwas hast Du deinen Kindern angetan.
Spass beiseite: lese einfach mal meinen obigen Link.
Selbst da besteht ein Grund für das Beseitigen der Hornissen, wenn die Möglichkeit besteht, dass Hornissen in das Kinderzimmer eindringen können.
Gruß Ralf
Gruß Merger
lese einfach mal meinen obigen Link.
wie hilfreich ist eigentlich ein link, der schon im ersten Teil falsche Informationen verbreitet?
http://www.hornissenschutz.de/stichreaktionen.htm