Horrende Nebenkosten 2008

Guten Tag,

ich habe von meinem Vermieter einen tollen Neujahrsgruß in Form einer horrenden Nebenkostenabrechnung 2008 erhalten.
Er fordert eine Nachzahlung von über 1200.-!
Dazu wüsste ich gerne ob die Frist tatsächlich eingehalten ist wenn er es mir (er wohnt im Haus) am SILVESTERABEND einfach formlos an die Tür klebt (ich war nicht zu Hause)?
Die Abrechnung hat zudem kein Datum, noch ist der genaue Abrechnungszeitraum beschrieben (es steht nur 2008 drauf).
Leider ist er auch momentan nicht zu erreichen, bis Mittwoch kann ich Ihn nicht persönlich dazu befragen.
Die Nebenkosten die so entstehen sind nun statt der veranschlagten 130.- auf 240.- gestiegen ( für1 Person, knapp 70qm).
Zu erklären ist diese Summe wohl durch die ungenügende Isolierung, 3 Aussenwaende und ganz alte, nasse, undichte Fenster. Auf diese habe ich den Vermieter schon mehrmals angesprochen, aber ich wurde abgespeist mit vagen Plänen zum Austausch und einer Lektion im 'RICHTIGEN LÜFTEN" (!!!). Da ich dafür aber (bisher) keine gesteigerten Kosten hatte habe ich es bei den verbalen Erinnerungen belassen.
Obwohl ich seit September 2007 bereits in der Wohnung lebe habe ich erst vorgestern meine erste ( die besagte von 2008) Abrechnung bekommen.
Kurzum, ich wohne seit über 2 Jahren in einer Wohnung die zu teuer für mich ist und weiß es aber erst seit 3 Tagen!
Kann ich mich dagegen wehren, bzw. muss ich die 2008 Rechnung zahlen? Ich habe gelesen das es eine 12 Monats Frist gibt, ich habe die Abrechnung ja erst am 01.01.2010 erhalten.
Es wird wohl auch noch eine ähnliche Rechnung für 2009 geben, wie soll ich mich da verhalten? Es ist ja wie eine 2 Jahre rückwirkende Mieterhöhung für mich, ohne mein Wissen oder meine Schuld!

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

Es kommt mir sehr komisch vor, daß er bereits eine Nachzahlung fordert, obwohl er noch keine Rechnung von der Stadt bekommen haben kann, da diese erst im neuen Jahr versendet wird.
Daher sollte er erst einmal Beweise liefern, bevor er sich über eine Nachzahlung auslässt.
Aber Grundsätzlich wenn es wirklich so sein sollte, kommst du um diese Nachzahlung nicht herum.

Hallo, wehren gegen die Abrechnung kann man sich nur, wenn:

  1. Die Frist von 12 Monaten, bezogen auf den im Mietvertrag vereinbarten Abrechnungszeitraum, verstrichen ist
  2. Kosten entgegen den im Mietvertrag vereinbarten Methoden abgerechnet werden
  3. Kosten abgerechnet werden sollen, die nicht mietvertraglich vereinbart, oder schlicht nicht umlagefähig sind.

Um das alles zu prüfen, müsste man die Abrechnung und den Mietvertrag sehen. Am besten mit dem Vermieter sprechen und auf die Fristen hinweisen, bzw. zum Mieterbund gehen und um Mithilfe bitten

Gruß

Danke fuer eure Antworten,

ich habe jetzt mit meinem Vermieter gesprochen, ich habe ihn auf die Fristen angesprochen. Er hat zugegeben das er sich etwas zu sehr verspätet hat und damit konnten wir uns dann auf ein „entgegekommen“ seinerseits einigen.

Danke nochmals,

Alexandra

Gerne.