Angenommen, ein Mieter zieht in eine Wohnung ein. Ein Vertrag wird geschlossen, mit einer monatlichen Kaltmiete plus einer Nebenkostenvorauszahlung und einem Heizkostenvorschuß. Der Vermieter betont (mündllich), bei den Nebenkosten sei alles inklusive, also auch Strom. Eine Anmeldung bei den zuständigen Energiebetrieben müsse nicht erfolgen, das würde alles über ihn laufen. Die Berechnung sei nach den Werten der Vormieter erfolgt und würde je nach Verbrauch angepasst. Eine Ablesung der Zähler erfolgt nicht, ebensowenig wie eine Ablesung der Heizkörper.
Angenommen, 1,5 Jahre später kündigt der Mieter besagte Wohnung. Der Vermieter lässt ihm daraufhin eine Strom-Abrechnung über eine beträchtliche Summe zukommen, mit der Begründung „das haben Sie in den letzten 1,5 Jahren ja nie bezahlt“. Die Berechnung des Stromverbrauchs beruht für ein halbes Jahr auf einer groben Schätzung, nachdem eine Ablesung der Zähler bei Einzug nicht erfolgt ist.
Wäre der Mieter verpflichtet, diesen Zahlungsforderungen nachzukommen?
Angenommen, ein Mieter zieht in eine Wohnung ein. Ein Vertrag
wird geschlossen, mit einer monatlichen Kaltmiete plus einer
Nebenkostenvorauszahlung und einem Heizkostenvorschuß. Der
Vermieter betont (mündllich), bei den Nebenkosten sei alles
inklusive, also auch Strom. Eine Anmeldung bei den zuständigen
Energiebetrieben müsse nicht erfolgen, das würde alles über
ihn laufen. Die Berechnung sei nach den Werten der Vormieter
erfolgt und würde je nach Verbrauch angepasst. Eine Ablesung
der Zähler erfolgt nicht, ebensowenig wie eine Ablesung der
Heizkörper.
Angenommen, 1,5 Jahre später kündigt der Mieter besagte
Wohnung. Der Vermieter lässt ihm daraufhin eine
Strom-Abrechnung über eine beträchtliche Summe zukommen, mit
der Begründung „das haben Sie in den letzten 1,5 Jahren ja nie
bezahlt“. Die Berechnung des Stromverbrauchs beruht für ein
halbes Jahr auf einer groben Schätzung, nachdem eine Ablesung
der Zähler bei Einzug nicht erfolgt ist.
Wäre der Mieter verpflichtet, diesen Zahlungsforderungen
nachzukommen?
Danke, aber es handelt sich hier ja nicht um eine Nachzahlung im klassischen Sinne. Der Vermieter behauptet vielmehr Strom wäre in den Nebenkosten nie enthalten gewesen und wil die Kosten nun für die letzten 1,5 Jahre nachberechnen!
Danke, aber es handelt sich hier ja nicht um eine Nachzahlung
im klassischen Sinne. Der Vermieter behauptet vielmehr Strom
wäre in den Nebenkosten nie enthalten gewesen und wil die
Kosten nun für die letzten 1,5 Jahre nachberechnen!
Hallo Sarah,
handelt es sich hier vielleicht um ein Missverständnis? Normalerweise zahlt der Mieter selber seinen Strom beim Energieversorger.
Spencer
da dürfte Deine fiktive Person wohl ein Problem haben. Vermute ich richtig, dass diese Frage sich nur stellt, da der fiktive Mieter keine Zeugen hat? Entscheidend ist dann auf alle Fälle, was im Mietvertrag steht. Sind dort keine Stromkosten aufgeführt hat der Mieter erst einmal ein Problem.
Bei dem von Dir beschriebenen Fall wäre es sicherlich angebracht umgehend einen Mieterschutzverein oder Anwalt einzuschalten. Das Forum hier kann Dir da höchsten Anhaltspunkte geben.
Persönlich würde ich noch folgendes prüfen: Vormieter ausfindig machen! Wurde bei diesem tatsächlich der selbe Mietzins (incl. Nebenkosten + Strom!) fällig?
Auf welcher Abrechnung stützt sich der Vermieter? Ich denke der Strom wurde nicht abgelesen bzw. der Zählerstand nicht schriftlich festgehalten?
Entspricht die Höhe der Miete einem ortsüblichen Mietzins? Sind im Mietvertrag Nebenkosten als eine seperate Summe ausgewiesen? Wenn ja, müsste ja auch hier eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erfolgen. Ist dies geschehen?
Ein weiterer Ansatzpunkt könnte der Zeitpunkt der Rechnungsforderung für den Strom sein. Der Vermieter muss ja zumindest die Stromabrechnung für das Jahr 2004 schon länger vorliegen haben. Wieso kommt er erst jetzt damit, wenn er sie komplett vom Mieter bezahlen lässt und sie nicht in den Nebenkosten enthalten sind?
Warum lässt der Vermieter den Mieterstrom auf seinen Namen laufen? Das ist eher ungewöhnlich. Überweist der Mieter die Miete auf ein Konto des Vermieters oder wurde am Ende monatlich bar gegem Quittung oder auf ein fremdes Konto (anderer Kontoinhaber) gezahlt?
Wie gesagt, ist hier scheinbar professionelle Hilfe vor Ort unbedingt erforderlich und zu empfehlen.
was im Mietvertrag steht. Sind dort keine Stromkosten
aufgeführt hat der Mieter erst einmal ein Problem.
Ja, ich fürchte die fiktive Person hat ein Problem Das war alles mündlich abgesprochen. Die Person hatte nämlich nachgefragt, ob Strom separat angemeldet werden müsse, und das wurde verneint. Jetzt kann sich der Vermieter allerdings nicht mehr daran erinnern.
Persönlich würde ich noch folgendes prüfen: Vormieter
ausfindig machen! Wurde bei diesem tatsächlich der selbe
Mietzins (incl. Nebenkosten + Strom!) fällig?
Das Haus stand zwei Jahre leer. Die Mieter sind die ersten nach Sanierung. Vormieter ist also schwierig.
Auf welcher Abrechnung stützt sich der Vermieter?
Auf eine Veranschlagung der Stadtwerke, die er jetzt kurz vor Auszug beim Mieter vorbeigeschickt hat.
Sind im Mietvertrag Nebenkosten als eine seperate Summe
ausgewiesen? Wenn ja, müsste ja auch hier eine ordentliche
Nebenkostenabrechnung erfolgen. Ist dies geschehen?
Ja, separate Summe. Nei, keine Abrechnung.
Ein weiterer Ansatzpunkt könnte der Zeitpunkt der
Rechnungsforderung für den Strom sein. Der Vermieter muss ja
zumindest die Stromabrechnung für das Jahr 2004 schon länger
vorliegen haben. Wieso kommt er erst jetzt damit, wenn er sie
komplett vom Mieter bezahlen lässt und sie nicht in den
Nebenkosten enthalten sind?
Gute Frage!
Warum lässt der Vermieter den Mieterstrom auf seinen Namen
laufen? Das ist eher ungewöhnlich. Überweist der Mieter die
Miete auf ein Konto des Vermieters oder wurde am Ende
monatlich bar gegem Quittung oder auf ein fremdes Konto
(anderer Kontoinhaber) gezahlt?
Auf Konto des Vermieters, per Lastschrift.
Wie gesagt, ist hier scheinbar professionelle Hilfe vor Ort
unbedingt erforderlich und zu empfehlen.
Auf eine Veranschlagung der Stadtwerke, die er jetzt kurz vor
Auszug beim Mieter vorbeigeschickt hat.
Wie jetzt? Auf eine Veranschlagung oder eine ordentliche Rechnung, die entsprechende Zeiträume angibt? Eine Veranschlagung wäre nach meiner Laienmeinung keinen Pfifferling wert.
Sind im Mietvertrag Nebenkosten als eine seperate Summe
ausgewiesen? Wenn ja, müsste ja auch hier eine ordentliche
Nebenkostenabrechnung erfolgen. Ist dies geschehen?
Ja, separate Summe. Nei, keine Abrechnung.
Poste doch mal ein paar Daten zu Deinem fiktiven Mieter. Quadratmeter? Welche Nebenkosten sind laut schriftl. Mietvertrag enthalten? Heizungsart? Wohnung oder das komplette Haus gemietet. Das würde zumindest einen ersten Anhaltspunkt ergeben ob der Vermieter hier Stromkosten bereits mit einkalkuliert hat oder nicht.
Warum lässt der Vermieter den Mieterstrom auf seinen Namen
laufen? Das ist eher ungewöhnlich. Überweist der Mieter die
Miete auf ein Konto des Vermieters oder wurde am Ende
monatlich bar gegem Quittung oder auf ein fremdes Konto
(anderer Kontoinhaber) gezahlt?
Auf Konto des Vermieters, per Lastschrift.
Ok, ich hatte da schon den Verdacht, dass dieser erfundene Vermieter etwas (an den Ämtern vorbei) mauschelt. Das dürfte sich mit der Beantwortung erledigt haben.
Nur noch eine Frage. Bezieht sich der Mietzeitraum (und damit der Nachforderungsbetrag) auf einen Zeitraum von 2004 bis dieses Jahr? Oder wurde bereits 2003 angemietet aber der fiktive Vermieter kommt erst jetzt mit seinen Forderungen?
Gruß Steffen B.
PS: Ganz privat bin ich ja der Meinung, dass der der die Musik bestellt, diese auch bezahlen muss. Wenn ein Vermieter also den Strom nicht auf den Mieter anmelden lässt und auch nicht als Teil der Nebenkosten (gem. Mietvertragsklausel) abrechnet, dann haftet er meiner Laienmeinung nach auch für die Kosten ganz alleine. Wie gesagt, bin ich jedoch nur juristischer Laie. Der Fachmann kann dazu sicherlich mehr sagen.