Horror-Untermieter.Was für Möglichkeiten habe ich?

Hallo Wissende!
Wir sind eine 3er Studenten WG. Als unser letzter Mitbewohner ausziehen musste, haben wir in Vereinbarung mit der Vermieterin die Wohnung möbliert untervermietet.
Leider war unsere neue Mitbewohnerin (freundlich gesagt) labil. Früh haben wir gemerkt, dass sie unter Bullimie leidet und sowohl Alkohol- wie auch Tablettenabhängig ist. Am Anfang war es nur mitleideregend und schräg. Aber es wurde noch schlimmer.
Da sie arbeitslos ist, wurde die Kaution und die Mieten vom Arbeitsamt bezahlt. Da sie aber oft tagelang in ihrem Zimmer lag und nicht ansprechbar war, hat sie vieles vergessen und so kam die Miete kein einziges Mal rechtzeitig.
Mit den Möbeln ist sie sehr unvorsichtig umgegangen, da es ja nicht ihre Kaution ist. Die Wände sind in 4 Monaten total vergilbt, weil sie sehr viel geraucht hat.
Leider haben wir erst spät gemerkt, dass immer wieder kleine Gegenstände verschwunden sind. Sie hat nie wertvolle Gegenstände geklaut, sondern nur kleine Dinge wie Besteck, Geschirr, Lebensmittel usw. Es ist schwer nachzuweisen, dass sie alles geklaut hat und wer ruft schon die Polizei weil ein paar Teller und Lebensmittel fehlen. Aber in der Summe war es dann doch einiges was sie mitgenommen hat.
Außerdem wurden ihre Sachen erst heute den 12.01 abgeholt und in der Zwischenzeit war das Zimmer unbenutzbar.
Ich könnte noch tausende Dinge aufzählen, aber was ich Wissen will ist folgendes: Was für Möglichkeiten habe ich um die Kaution einzubehalten? Was muss ich mit dem Arbeitsamt klären? Habe ich eine Chance die gestohlenen Gegenstände wieder zu bekommen? Kann ich zerstörte oder beschädigte Gegenstände mit der Kaution verrechnen? Kann ich für die 12 Tage, in denen sie das Zimmer mit ihren Sachen blockiert hat, Miete verlangen?
Überhaupt wie soll ich vorgehen?
Wir haben leider beide wenig Zeit und Ahnung von Mietrecht, darum würden wir uns über Hilfe sehr freuen!
MfG Serge

Hallo, da Ihr ja untervermietet hatte steht euch nach meiner Meinug die Kaution nur insoweit zur Verfügung wie es der Untermietvertrag vorsieht. Das heist zum renovieren, Nebenkostenabrechnung und für die Sachen die als Möbel im Mietvertrag standen, -Abnutzung ( normal ). Alles andere könnt Ihr abschreiben. Selbst ein Anwalt kann euch da wenig helfen, denn wo nix ist kann man auch nix holen !!Es wäre nur rausgeschmissenes Geld.Die Renovierung muß aber im Mietvertrag stehen !! Beim nächten mal besser aufpassen, ist leicht gesagt, aber mit Geld von ihr holen werdet ihr kein Glück haben.
m.f.G.

Hallo, da Ihr ja untervermietet hatte steht euch nach meiner Meinug die Kaution nur insoweit zur Verfügung wie es der Untermietvertrag vorsieht. Das heist zum renovieren, Nebenkostenabrechnung und für die Sachen die als Möbel im Mietvertrag standen, -Abnutzung ( normal ). Alles andere könnt Ihr abschreiben. Selbst ein Anwalt kann euch da wenig helfen, denn wo nix ist kann man auch nix holen !!Es wäre nur rausgeschmissenes Geld.Die Renovierung muß aber im Mietvertrag stehen !! Beim nächten mal besser aufpassen, ist leicht gesagt, aber mit Geld von ihr holen werdet ihr kein Glück haben.
m.f.G.

Im übrigen ist die Miete bis zum Kündigungstermin zu zahlen!! Da das Zimmer länger blockiert war muß geklärt werden inwieweit der Termin lag. Es ist auf jeden Fall bis zur volständigen Räumung des Zimmers Miete zu zahlen ( anteilmäßig ).

Hallo Serge,

zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich keine Expertin im Sinne von Rechtsanwältin o.Ä. bin, was Mietrecht angeht. Aber hier meine Einschätzung der Dinge:

Wenn ich das richtig verstehe, bist Du nicht Eigentümer der Wohnung. Aber hast Du bzw. habt Ihr (Du und der andere Mitbewohner) denn einen Untermietvertrag mit dieser mittlerweile ausgezogenen Person gemacht?

Eigentlich wäre es ja Sache der Vermieterin, jetzt Regressansprüche für Renovierung, entgangene Miete durch besetztes Zimmer und gestohlene Gegenstände zu stellen.

Ich vermute aber mal, die Vermieterin sagt: Macht das unter Euch aus, das ist nicht mein Ding. An wen hat das Arbeitsamt denn die Kaution und die Miete gezahlt?

Wenn Ihr einen Untermietvertrag mit der Ex-Bewohnerin habt, solltet Ihr natürlich versuchen, sie in die Pflicht zu nehmen. Ich würde ihr einen sehr deutlichen Brief schreiben und auf Erstattung der Renovierungskosten drängen. Der Haken ist allerdings: Wenn Ihr beim Auszug kein Übergabeprotokoll gemacht habt und darin die Mängel nicht aufgeführt sind, habt Ihr wenig Chancen. Dann wird sie u.U. behaupten, dass diese Mängel erst nach ihrem Auszug entstanden sind.

Ich nehme an, sie ist offiziell zum 31.12. ausgezogen, hat aber das Zimmer mit ihren Klamotten noch weitere 12 Tage belegt. Dafür würde ich von der Kaution auf jeden Fall mal die anteilige Miete einbehalten.

Was das Arbeitsamt angeht: Da muss sich die Ex-Bewohnerin mit rumschlagen. Sie muss denen dort erklären, warum die Kaution weg ist.

Und die verschwundenen Gegenstände: Ich persönlich sehe da wenig Chancen, die Sachen zurück zu bekommen. Ihr müsst beweisen können, dass sie die Dinge genommen hat - das wird schwer - sorry, aber das solltet Ihr abhaken.

Ich hoffe, ich konnte Euch helfen!

Liebe Grüße

Micha

Hallo Serge,

ich habe deine Frage nicht wirklich verstanden. wem gehört die Kaution, sicher doch dem Vermieter und nicht der WG.
Kannst du die Beschädigungen und die Diebstähle beweisen? Dann erstatte Anzeige bei der Polizei, falls nicht schreibe es ab.

Andernfalls noch ein Tipp, gehe zu einem Anwalt oder zum Mietebund, gibt es in jeder Stadt.

Auf jeden Fall viel Erfolg und alles Gute.
Volker Weiser

Hallo Wissende!

Zuerst mal, ich bin kein Anwalt oder sonstiges, kann Dir daher nur Tips aus meiner eigenen Erfahrung geben. Das bitte ich immer zu bedenken.

Wir sind eine 3er Studenten WG. Als unser letzter Mitbewohner
ausziehen musste, haben wir in Vereinbarung mit der
Vermieterin die Wohnung möbliert untervermietet.
Leider war unsere neue Mitbewohnerin (freundlich gesagt)
labil. Früh haben wir gemerkt, dass sie unter Bullimie leidet
und sowohl Alkohol- wie auch Tablettenabhängig ist. Am Anfang
war es nur mitleideregend und schräg. Aber es wurde noch
schlimmer.
Da sie arbeitslos ist, wurde die Kaution und die Mieten vom
Arbeitsamt bezahlt. Da sie aber oft tagelang in ihrem Zimmer
lag und nicht ansprechbar war, hat sie vieles vergessen und so
kam die Miete kein einziges Mal rechtzeitig.
Mit den Möbeln ist sie sehr unvorsichtig umgegangen, da es ja
nicht ihre Kaution ist. Die Wände sind in 4 Monaten total
vergilbt, weil sie sehr viel geraucht hat.
Leider haben wir erst spät gemerkt, dass immer wieder kleine
Gegenstände verschwunden sind. Sie hat nie wertvolle
Gegenstände geklaut, sondern nur kleine Dinge wie Besteck,
Geschirr, Lebensmittel usw. Es ist schwer nachzuweisen, dass
sie alles geklaut hat und wer ruft schon die Polizei weil ein
paar Teller und Lebensmittel fehlen. Aber in der Summe war es
dann doch einiges was sie mitgenommen hat.
Außerdem wurden ihre Sachen erst heute den 12.01 abgeholt und
in der Zwischenzeit war das Zimmer unbenutzbar.
Ich könnte noch tausende Dinge aufzählen, aber was ich Wissen
will ist folgendes: Was für Möglichkeiten habe ich um die
Kaution einzubehalten? Was muss ich mit dem Arbeitsamt klären?
Habe ich eine Chance die gestohlenen Gegenstände wieder zu
bekommen? Kann ich zerstörte oder beschädigte Gegenstände mit
der Kaution verrechnen?

Ich würde es einfach mal tun, sagen wir es so. Ohne viel Diskussion. Primär ist die Kaution ja genau dafür vorgesehen, um Schäden bzw. Mietschulden abzusichern. Wenn das Arbeitsamt damit nicht einverstanden ist, müsste sie ebenfalls wie eine Privatperson den Rechtsweg gehen. Ich halte es für wahrscheinlicher, daß erstmal ein Brief kommt in denen darum gebeten wird, die Schäden aufzulisten. Da muß dann natürlich schon was von Deiner Seite kommen. Also alles notieren und penibel dokumentieren, Fotos machen usw. Kaufbelege von Einrichtungsgegenständen und und und.

Wenn das Arbeitsamt dann wirklich Zicken macht, dann sollte aber von Deiner Seite der Gang zum Rechtsanwalt folgen, das lohnt sich dann auf jeden Fall.

Kann ich für die 12 Tage, in denen sie

das Zimmer mit ihren Sachen blockiert hat, Miete verlangen?

Selbstverständlich.

Überhaupt wie soll ich vorgehen?

Siehe oben. Erstmal versuchen vernünftig und ohne großes Aufheben die Kosten fair mit der Kaution verrechnen. Und dann wenn es ernst wird: Rechtsbeistand suchen.

Hallo,
ich kann hierbei leider nicht weiterhelfen;
MvL

Hallo
Ihr habt schon recht. Dem Arbeitsamt bescheid geben. wichtig: Beschädigungen dokumentieren und den Wert ermitteln (durch Belege oder schätzen)
Miete für die 12 Tage-! ja, aber nur dann, wenn das Zimmer nach ENDE der Mietzeit noch blockiert war. rechnet einfach den Monatsmietpreis auf 30 Tage um mal 12. Gut ist´s. Natürlich könnt Ihr unter all diesen Bedingungen die Kaution einbehalten. Wobei die gestohlenen Sachen dabei nicht mit anzusetzen sind, da es nur Vermutungen sind, aber keine handfesten Beweise gibt,:frowning: aber für alles andere ist das machbar, denn dafür ist die Kaution, um Mietausfall und Nebenkostenausfall abzudecken. wegen den Möbeln geht das nur, wenn ihr es im Mietvertrag möbliert vermietet habt. Ich hoffe euch geholfen zu haben.
p.s. alles schriftlich machen , ganz wichtig
Bye Bye

Hallo Serge, bin leider selbst nur Mieterin und nur eine bedingt Wissende!
Die gestohlenen Gegenstände wirst du abschreiben können; da ist wohl bei der Frau auch wenig zu holen.
Den Mietzins würde ich erheben, denn sie hat die Wohnung ja benutzt - macht Angebot für halben Monat als Entgegenkommen.
Dem Amt würde ich mitteilen, dass ihr die Kaution einbehaltet - es sind ja wohl einige Schäden entstanden, die man ja nachweisen kann. Hier müsst ihr mit der Behörde verhandeln.
Wie du siehst kann ich euch nur „gute Tipps“ geben, keinen Expertenrat. Auf jeden Fall würde ich nicht kommentarlos aufgeben, sondern eure Forderungen nach Miete und Kaution deutlich formulieren.

Viel Glück!
Pigee

Hallo Serge,
nach alledem, was Du angibst,wirst Du ohne Anwalt nicht weiterkommen.
Viel Erfolg und freundiche Grüße
Udo

Hallo,

sorry, für Mietrecht bin ich leider der falsche Ansprechpartner

Ich würde sagen, ihr hättet früher reagieren müssen.
Also direkt, als sie auffällig geworden ist.

Ansonsten bleibt dir jetzt wohl nur noch der Weg zum Arbeitsamt, um das Ganze mit denen zu klären.

Andernfalls würde ich über die versäumte Miete eine Rechnung erstellen und sie der Frau zuschicken.
Dann schauen was passiert und zur Not einen Mahnbescheid schicken.

Hallo,

ich konnte nicht früher antworten, da ich zeitweise im Ausland war. Ich nehme mal an, daß schon einige Antworten eingegangen sind. Meines Erachtens sind die Probleme weniger mit dem Mietrecht, als vielmehr strafrechtlich zu klären. Der Diebstahl müsste bewiesen werden; ich würde zuerst die Polizei einschalten.

MfG