Hortbetreuung zahlen trotz Nichtteilnahme

Hallo zusammen,

wir haben Anfang des Schuljahres einen Zettel ausgefüllt, der aussagt wann unser Sohn in die Ferienbetreuung des Hortes geht. Nun kommen bei uns die Winterferien. Ich habe ihn abgemeldet 3 Wochen vor Ferien. Also genügend zeit sollte man meinen. Die Verwaltung sagt mir, ich solle dennoch die Woche Betreuung, weil ich sie gebucht habe, bezahlen. Nirgendwo ist eine Information zu finden, dass dies der Fall sein wird, noch habe ich das unterschrieben. Ist es rechtens, seitens Träger, diese Gebühr zu verlangen und wenn ja warum? Oder gibt es die Möglichkeit mich dagegen zu wehren? Danke im Voraus.

Hallo,

Du hast doch sicherlich eine Art Vertrag zur Kinderbetreuung unterschrieben. Ist denn da überhaupt was zur Möglichkeit der „Abmeldung“ geregelt?
Hast Du denn Anfang des Schuljahres bereits die Abwesenheit angemeldet?
3 Wochen „Vorlauf“ können nämlich für einen Hortträger mir seriöser Personalplanung und -disposition tatsächlich viel zu kurz sein. Schließlich arbeiten auch in einem Hort Menschen, die Arbeit und Freizeit verlässlich auch mit einem gewissen Vorlauf planen wollen.

&tschüß
Wolfgang

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Na ja, so ganz kann ich deine Position nicht nachvollziehen. Es wurde doch anfangs des Schuljahres gefragt, wann Ferienbetreuung gewünscht wird. Da darf man dann doch durchaus von einer Verbindlichkeit dieser Buchung ausgehen, wenn nicht ausdrücklich mitgeteilt wird, dass man diese Buchung noch bis zu einem gewissen Datum wieder kostenfrei stornieren kann. Die Winterferien kommen ja auch nicht so einfach aus dem Himmel gefallen, sondern sind durchaus längerfristig planbar. Da sehe ich nicht, dass man bei einer Stornierung mit gerade mal drei Wochen Frist unbedingt Anspruch auf Entgegenkommen hat.

So ganz formal wird das je nach Betreiber des Horts in AGB, dem Betreuungsvertrag oder ggf. einer Satzung des Trägers geregelt sein. Da kann man natürlich mal nachsehen, welche Regeln hierfür konkret gelten.

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Vor Corona habe ich Segeltörns organisiert. Interessenten müssen sich mit Anzahlung verbindlich verpflichten. Wie könnte ich für eine unbestimmte Zahl von „Wackelkandidaten“ mit 6 Monaten Vorlauf die Schiffsgröße bestimmen und einen Vertrag mit dem Vercharterer machen?

Entweder die Anzahlung ist weg, sie stellen eine Ersatzperson oder ich habe eine Warteliste. Bisher hatte ich Wartelisten. Krankheit kann immer dazwischen kommen und die ganz Vorsichtigen haben privat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

Du beschreibst einen vergleichbaren Fall, der eine verbindliche Personalplanung nach sich zieht. Das Personal ist in Ferienzeiten offenbar nicht „sowieso da“.

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