Hose ändern lassen -> zurückgeben wg. Verarbeitungsfehle

Hi Leute,

angenommen man bestellt eine Hose im Internet. Diese ist zu lang und wird beim Schneider gekürzt. Beim ersten Tragen fällt auf, dass die Hose einen Fehler hat.

Kann man die Hose umtauschen obwohl man sie ändern hat lassen??

Danke und Gruß
Markus

Kaum
Hallöchen,

angenommen man bestellt eine Hose im Internet. Diese ist zu lang und wird beim Schneider gekürzt. Beim ersten Tragen fällt auf, dass die Hose einen Fehler hat.

Kann man die Hose umtauschen obwohl man sie ändern hat lassen??

Mit ein bisschen Glück könnte man den Verkäufer überreden, hier auf Kulanz die alte Hose zurückzunehmen, das entspricht aber aus dessen Sicht einem Totalverlust, da der Produzent die Hose nicht mehr zurücknimmt.

Formal ist jedoch mit dem Herumschnippeln an der gekauften Ware jedwede Gewährleistung erloschen.

Gruß,
Michael

Hallo,

Formal ist jedoch mit dem Herumschnippeln an der gekauften
Ware jedwede Gewährleistung erloschen.

das erschließt sich mir nicht so recht, denn: „Beim ersten Tragen fällt auf, dass die Hose einen Fehler hat.“

Daß man wegen einer Änderung den Anspruch auf Gewährleistung verliere, wäre mir neu.

Gruß
C.

Hi Leute,

angenommen man bestellt eine Hose im Internet. Diese ist zu
lang und wird beim Schneider gekürzt. Beim ersten Tragen fällt
auf, dass die Hose einen Fehler hat.

Kann man die Hose umtauschen obwohl man sie ändern hat
lassen??

wenn die widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist, kann das widerrufsrecht (wenn vorhanden, siehe §§ 312d, 355, 357 bgb) weiterhin ausgeübt werden. ein mangel o.ä. ist anders als beim rücktritt (§§ 323, 437 bgb) nicht erforderlich. da das kürzen aber nicht zum üblichen gebrauch gehört, ist grds. wertersatz (§ 346 II bgb) zu leisten (bzw. ein abschlag vom zurückzuzahlenden kaufpreis zu machen). den konkreten umfang hat der verkäufer darzulegen bzw. zu beweisen.

ob ein sachmangel iSd § 434 bgb vorliegt, ist insofern unerheblich…

Moin!

Formal ist jedoch mit dem Herumschnippeln an der gekauften
Ware jedwede Gewährleistung erloschen.

das erschließt sich mir nicht so recht, denn: „Beim ersten
Tragen fällt auf, dass die Hose einen Fehler hat.“

Daß man wegen einer Änderung den Anspruch auf Gewährleistung
verliere, wäre mir neu.

Kommt wohl drauf an, wie die Gewährleistung aussehen soll.

Aber hier sieht es doch wohl so aus:

Lässt sich der Fehler beheben, so kann die Hose an den Verkäufer geschickt werden und Nachbesserung verlangt werden.
Lässt sich der Fehler nicht beheben, dann wäre die Hose auch in der Ursprungslänge niemanden zu verkaufen gewesen.

IANAL

Gruß, Fo