Hallo, und zwar geht es darum wasist wenn jemanden eine Hose vor 3 Monaten gekauft hat, und auch nicht sehr oft angezogen hat, und sie im Schritt aufgerissen (aufgeschöürft) ist. Welche Ansprüche hat jemand dann gegen den Verkäufer? Kann man einfach hin gehen mit dem Kassenzettel und Ersatz oder Neue Ware fordern?
3 Monate sollte eine Hose schon aushalten. Man kann Ausbesserung verlangen. Wie das der Verkäufer macht (Reparatur oder Neuware) ist seine Sache.
Blödsinn!
3 Monate sollte eine Hose schon aushalten. Man kann
Ausbesserung verlangen. Wie das der Verkäufer macht (Reparatur
oder Neuware) ist seine Sache.
Sachmangelhaftung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs vorliegen. Wo soll das denn hier vorliegen? Es gibt keine Mindesthaltbarkeitsgarantie!
Vielleicht liest Du einfach erstmal ein wenig, bevor Du in einem Expertenforum dummes Zeug erzählst. Fang zum Beispiel mal an mit der faq:1152
Auch ohne Gruß
Häh?
3 Monate sollte eine Hose schon aushalten. Man kann
Ausbesserung verlangen. Wie das der Verkäufer macht (Reparatur
oder Neuware) ist seine Sache.
Das ist doppelter Unsinn. Ergänzend zu Loderunners Posting, in dem er Deine These der Mindesthaltbarkeitsgarantie entkräftigt, hat der Verkäufer im Falle eines berechtigten Anspruches kein Wahlrecht, wie er Nachbessert.
Dass dieses Recht dem Kunden zusteht, ist eindeutig im Gesetz geregelt.
http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Was motiviert Dich, hier solche Antworten zu geben? Hältst Du Dich ernsthaft für einen Experten für Rechtsfragen?
Gruß
S.J.
Hallo,
Kann man einfach hin gehen mit dem Kassenzettel und Ersatz oder Neue
Ware fordern?
fordern kann man natürlich alles. Um den Anspruch aber durchsetzen zu können, müsste man den Beweis antreten, dass der aufgetretene Defekt auf einem Sachmangel und nicht etwa Verschleiß, Fehlbehandlung etc. beruht.
Gruß
S.J.
hi,
das würde mich auch Interessieren.
Sachmangelhaftung bezieht sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt
des Kaufs vorliegen. Wo soll das denn hier vorliegen?
Mangelhafte Naht, mangelhafte Quallität des Stoffes, des Garns…
Obliegt es nicht dem Verkäufer zu beweisen das die Hose bei der Übergabe Mängelfrei war?
grüße
lipi
Hallo,
Mangelhafte Naht, mangelhafte Quallität des Stoffes, des
Garns…
Oder ganz einfach Verschleiß, falsche Größe gekauft, falsch gewaschen,…
Obliegt es nicht dem Verkäufer zu beweisen das die Hose bei
der Übergabe Mängelfrei war?
Nein, der Käufer muss den Mangel beweisen.
Gruß
loderunner (ianal)
hi,
das würde ja den § 476 BGB völlig aushebeln?!
Der Käufer wird doch in den Seltensten Fällen in der Lage sein, alle erdenklichen Möglichkeiten auszuschließen um Gewärleistung zu beanspruchen.
na wieder was gelernt, gut dass die meisten Onlinehändler das nicht so genau wissen…
dank und gruß
lipi
Hallo,
das würde ja den § 476 BGB völlig aushebeln?!
nein. Im § 476 ist von Sachmängeln die Rede. Dass jeder erdenkliche Defekt, der innerhalb von 6 Monaten nach Kauf auftritt, automatisch Ansprüche begründen würde, ist dort nicht nachzulesen.
Gruß
S.J.
Da du explizit das Wort „Garantie“ gewählt hast:
Gibt es bei dem Kauf eine solche? Was sagen die Bedingungen?
Die gesetzlich garantierte Haftung für Sachmängel würde hier nur greifen, wenn die Hose einen Mangel beim Kauf hatte, etwa eine zugesicherte Eigenschaft nicht hatte. Mir sind aber noch nie Hosen zu Gesicht gekommen, denen ausdrücklich die Eigenschaft „hält 4 Monate ohne Abnutzungsspuren“ zugesichert worden ist.