Hospiz Begleitung

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage die möglicherweise manche etwas verstören könnte, aber Sie geht mir nicht aus dem Kopf. Ich habe des öfteren gehört, dass Menschen die unheilbar krank sind im Hospiz relativ schnell sterben. Bei meiner Großmutter war es ebenfalls so. Ist es so, dass die Menschen sowieso eher nur in den letzten Tagen Ihres Lebens in das Hospiz kommen, oder gibt es Mittel und Wege wie ein Hospiz erreicht dass einem unheilbar Kranken das Leiden früher genommen wird ? Ich habe z.b gehört dass manche Schmerzmittel als Nebenwirkung tödliche Folgen haben, aber trotzdem gegeben werden dürfen, da es in der Situation der Patienten als verhältnismäßig angesehen wird. Diese Frage ist völlig wertungsfrei, was Sterbehilfe angeht stehe ich weder auf der einen noch auf der anderen Seite.

Danke für eure Meinungen dazu.

Hallo

Üblicherweise kommen Menschen tatsächlich erst in der allerletzten Phase ihres Lebens ins Hospiz. Die Pflege und die Sterbebegleitung ist die Aufgabe von Hospizen.

Genau genommen geht man nur dann dort hin, wenn der Tod absehbar ist, man aber nicht „krankenhauspflichtig“ ist (und dort palliativ begleitet würde) aber auch von seinen Angehörigen zu Hause nicht 24 Stunden begleitet werden kann.

Das Hospiz ist ein Ort, an dem man von Menschen, die sich mit dem Sterbeprozess auskennen, in den Tod begleitet wird.

Diese Menschen halten das dadurch, dass sie mit den Sterbenden nicht verwandt sind, auch etwas besser aus, als die eigenen Angehörigen, was es dann auch für den Sterbenden leichter macht.

Menschen die auf der Schwelle zum Tod stehen, haben völlig andere Bedürfnisse als alle anderen Menschen, so dass sie auch andere Medikamente, Ansprache etc bekommen

Der Sterbeprozess an sich ist ein ganz besonderer Ablauf, den man kennen muss um ihn zu verstehen - wer ihn nicht kennt und nicht weiß was passiert und es bei einem seiner Angehörigen dann erlebt, wird oft Ängste oder Sorgen haben, die völlig unnötig sind - dann ist es für den Sterbenden schwerer zu gehen.

Die Hospize begleiten und informieren auch die Angehörigen, so dass es für alle Beteiligten leichter wird, sich zu verabschieden

Selbstverständlich darf z.b. im Hospiz auch Morphium etc gegeben werden… das ist in Krankenhäusern und zu Hause aber auch nicht anders - die Medikation ist an allen Orten die gleiche bzw vergleichbar - sie soll das Leiden die Schmerzen mindern und beschleunigt damit automatisch das Sterben.

Und nur um dem Argument schon vorweg zu kommen… Nein - es wird natürlich keine Überdosis gegeben

Gruß hex

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Du sprichts hier die Frage der so genannten indirekten Sterbehilfe an. Diese ist in Deutschland zulässig, wenn sie vom Betroffenen gewünscht wird (auch durch eine Patientenverfügung möglich, die diese Möglichkeit - ggf. nach entsprechender Auslegung - umfasst) oder in Ermangelung eigener Mitteilung nach Ermittlung des mutmaßlichen Willen des Betroffenen diesem entspricht. Nur dann darf ausnahmsweise eine Rechtsgutabwägung dahingehend vorgenommen werden, dass in der allerletzten Lebensphase das Rechtsgut Leben gegenüber der notwendigen Schmerzlinderung, Unterdrückung von Atemnot, … dann zurücktreten darf, wenn die als unvermeidbare Nebenwirkung notwendig massiver Medikamentierung eintretende Lebensverkürzung marginal ist. D.h. da wird niemand aktiv getötet, sondern der minimal frühere Tod wird lediglich als Begleiterscheinung dann akzeptiert, wenn gut begründet Medikamente so hoch dosiert werden, weil man dem Betroffenen mit niedrigerer Dosis nicht mehr ausreichend helfen kann. D.h. es sind keine spezielle Medikamente mit grundsätzlich tödlichen Nebenwirkungen, sondern nur die z.B. zur Schmerzlinderung notwendige Steigerung der Dosis eines auch anderweitig eingesetzten Medikaments, bei der dann erfahrungsgemäß damit gerechnet werden muss, dass sie mit einer Lebensverkürzung einhergeht. Bei der Zeitdauer der Lebensverkürzung reden wir üblicherweise von Stunden.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Hospiz beträgt zwei bis drei Wochen, und der Erstantrag an die Krankenkasse zur Kostenübernahme geht auch normalerweise von vier Wochen aus (kann aber verlängert werden). Man lässt dem Gast die Zeit, die er braucht.

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In dem Zusammenhang: Wird so auch bei Corona-Patienten in der letzten Phase verfahren, für die kein Beatmungsgerät zur Verfügung steht? Die Patienten würden doch sonst auch ersticken, oder habe ich das falsch verstanden?
Gruß,
Eva

Danke für die ausführliche Antwort, ich denke ich habe es verstanden.

Nur wenn der Patient dies wünscht / dies seinem im Einzelfall zu ermittelnden mutmaßlichen Willen entspricht. Der Wunsch nach indirekter Sterbehilfe muss immer vom Patienten (natürlich durchaus auch nach Beratung durch den Arzt) ausgehen! Eine indirekte Sterbehilfe ohne diese Zustimmung/entgegen dem mutmaßlichen Willen des Patienten ist (wie auch jeder andere so vorgenommene ärztliche Eingriff) strafbar.

Danke für Deine Antwort.
Als im Fernsehen Ärzte z.B. in Italien gezeigt wurden., die sagten, sie hätten nicht genügend Beatmungsgeräte und müssten nun entscheiden, wer wird beatmet, wer nicht, oder es würde ein betagter Patient vom Beatmungsgerät genommen, um den Platz einem jüngeren zu geben, habe ich mich gefragt, was wird aus denen, die nun quasi auf den Flur geschoben werden. Müssen die den Erstickungstod sterben oder hilft man ihnen in der Agonie?

Da sind tatsächlich viele Menschen erstickt, allerdings war die Alternative der Beamtung auch nicht viel besser, da es in Folge der Beatmung, der damit verbundenen Keime und des künstlichen Komas bei über 90% der Patienten ebenfalls zum Tod gekommen ist. Lungenentzündung ist eine häufiger Todesursache, je älter man wird.

Deutschland -> deutsches Recht
Italien -> italienisches Recht, zu dem ich aktuell nichts sagen kann. K.A. wie die Sache dort geregelt ist.

Und dann kommt natürlich noch ein Faktor dazu: Es gibt durchaus Ärzte, die sich über das Recht stellen, so wie es auch viele anderen Menschen gibt, die Gesetze maximal als grobe Richtschnur betrachten, und für sich beliebige Ausnahmen definieren, in denen sie meinen, gegen Gesetze verstoßen zu dürfen. Das muss nicht immer etwas mit Eigennutz oder Arroganz zu tun haben, sondern kann durchaus aus mehr oder weniger nachvollziehbaren Gründen geschehen, trägt aber das Risiko, dafür dann im Falle des Falles vor einem Gericht zu landen, dass die Sache ggf. anders sieht und entsprechend verurteilt. Soweit großer Konsens besteht, dass ein Erstickungstod besonders grausam ist und nach Möglichkeit verhindert werden sollte, mag es entsprechende Fälle gegeben haben, die zumindest nach deutschem Recht nicht zulässig gewesen wären. Stellt sich dann aber auch noch die weitere Frage, ob die zur Anzeige kommen.

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