Angenommen, ein Kunde möchte einen Vertrag mit seinem (Webspace-)Hoster kündigen. (Es sind keine Rechnungen offen, die Kündigungsfrist endet in ca. fünf Monaten).
Der Hoster akzeptiert für die Kündigung nur ein Formular, dass als PDF runter geladen werden muss. Weiterhin müssen Anweisungen befolgt werden, die im PDF stehen und es wird zur Verifizierung ein Personalausweis verlangt. Für die Freigabe des PDF-Downloads muss ein Passwort beim Hoster erfragt werden.
Der Kunde hat drei mal um das Passwort gebeten, die dadurch erstellten Tickets wurden nicht beantwortet und mit dem Status „Erledigt“ geschlossen.
so ein Fall sollte nicht vorkommen, aber einige Hoster sind wohl der Meinung, bei der vom Kunden gewünschten Vertragsbeendigung genau so „tricky“ vorgehen zu sollen wie bei der Vertragsanbahnung.
Normalerweise würde man, wenn man einen Vertag kündigen möchte, ein formloses Schreiben per Einschreibebrief zusenden, in dem man alle Vertragsdaten aufführt, bei einer Einzugsermächtigung diese mit Angabe der Kontonummer ausdrücklich ab sofort, wenn keine Rechnungsbeträge mehr offen sind, widerruft und gut ist.
Der Hoster ist bekannt dafür, einen Rechtsstreit zu suchen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Hoster ein Einschreiben nicht annehmen, nicht von der Post abholen oder sogar behaupten würde, der Brief hätte keinen Inhalt gehabt.
Gibt es eine sichere Methode, den Vertrag zu kündigen?
Der Kunde hat leider keine Rechtsschutzversicherung.
faxen wäre eine Möglichkeit.
Ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich hatte meine Kündigung ca 2 Wochen lang täglich durchgefaxt. Da soll mal einer sagen es wäre nicht angekommen … die Faxberichte („versendet“+"„OK“) habe ich natürlich säuberlich abgeheftet.
Im schlimmsten Fall muss man das Schreiben übergeben lassen. Zustellung des Schriftstückes durch einen Gerichtsvollzieher. Der Jurist weiss wie man das genau nennt und wie es funktioniert. Ich glaube die Kosten liegen so bei ca. 20-30 Euro (???) Bin mir aber nicht sicher.
Gruss
Jasmin
hallo,
ein Einwurfeinschreiben reicht. Den Inhalt, also die Kündigung, unter
Zeugen eintüteln und das in dem Einschreiben auch vermerken. Dann kann
der Hoster sagen, was er will -> falls er es auf einen Rechtssteit
ankommen lässt. Zudem: Kein (ok, wir sind in Deutschland) Richter wird
der Argumentation folgen, dass ein leerer Briefumschlag abgeschickt
wird.
viel Erfolg
Richard
Der Hoster ist bekannt dafür, einen Rechtsstreit zu suchen. Es
ist sehr wahrscheinlich, dass der Hoster ein Einschreiben
nicht annehmen, nicht von der Post abholen oder sogar
behaupten würde, der Brief hätte keinen Inhalt gehabt.
Um Himmels willen, was sind das denn für Methoden? Es wäre angebracht, andere davor zu warnen. Ein kleiner Tipp in Hinsicht Namensnennung o.ä.? Anfangs- und Endbuchstabe vielleicht??
Um Himmels willen, was sind das denn für Methoden? Es wäre
angebracht, andere davor zu warnen. Ein kleiner Tipp in
Hinsicht Namensnennung o.ä.? Anfangs- und Endbuchstabe
vielleicht??
Es handelt sich um einen kleinen, wohl eher unbekannten Anbieter, deshalb würden Anfangs- und Endbuchstabe wohl keinen Hinweis geben. Aber ich empfehle dringend das Forum von Webhostlist.de, da gibt es eine Kategorie „Erfahrungen mit Anbietern“. Dort werde ich auch meine Erfahrungen veröffentlichen, wenn die Sache ausgestanden ist.
Wenn größeres Interesse besteht, kann man mir gern eine E-Mail schicken.
Danke für die Tipps (auch an Richard). Ich habe mich jetzt für die sicherste Methode entschieden. Eine Postzustellung über einen Gerichtsvollzieher ist veranlasst.