Von meiner Seite natürlich nicht. Aber ich werde auch keine Ansprüche gegen das Hotel äußern. - Die UP, sofern sie jedenfalls kein Troll war, was ich nicht vermute, wird wohl nicht vermuten, sondern wissen, ob sie noch Gast war oder nicht, und ob sie eine Zahnschiene besaß, die nachher weg war.
Das ist schlicht Unsinn. Du vermengst Beweislage und Gesetzeslage. Damit nimmst Du einem Richter die freie Würdigung der Beweislage komplett aus der Hand. Was Dir selbstverständlich nicht zusteht.