Hotel entsorgt mein Eigentum!

Hallo zusammen,

ich bräuchte dringend einen Rat! War Anfang November Gast in einem Hotel in dem das Housekeeping meine Zahnschiene, die sich zusammen mit Wasser und einem Reinigugstab in dem Zahnputzbecher befand, einfach weggeworfen hat. Die meinten der Kollege ist neu und wusste nicht dass man die nicht entsorgen darf! Wie dem auch sei sagt das Hotel das übernimmt die Versicherung der Reinigungsfirma die sich nach Übersendung der Rechnung für die Neuanfertigung einfach nicht bei mir melden! Telefonisch sind die auch nicht zu erreichen und die E-Mail Adresse gibt es nicht! War vor einer Woche nochmal in dem Hotel und habe nachgehakt, aber die Rezeptionisten haben gesagt sie kümmers sich nochmals (da ich eine woche vorher auch schon da war) und die würden sich so schnell wie möglich melden! Naja, bis heute keine Antwort geschweige denn Geld! Und werde das Gefühl nicht los dass die nicht vorhaben das Geld zurück zu zahlen! Wisst ihr Rat? Was könnte man da machen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Hi.

Äääähh… wie wäre es mit einem Anwalt?
Wer soll dir denn hier, ohne Möglichkeit die Gegenseite zu konsultieren, eine adäquate Antwort geben?
Geh ein letztes mal zur Geschäftsführung des Hotels und stelle dein Anliegen klar. Fällt dies nicht auf fruchtbaren Boden… Anwalt.

Hallo

Mit irgendwelchen mündlichen oder telefonischen Absprachen kommt man nicht weiter, wenn die Verhandlungspartner nicht guten Willens sind.

Schreibe denen (dem Hotel, nicht der Reinigungsfirma!) einen eingeschriebenen Brief, in dem drinsteht, was wann passiert ist, auch die Telefongespräche mit denen und wann die jeweils stattgefunden haben, und den wesentlichen Inhalt der Gespräche.

Die Korrespondenz mit der Reinigungsfirma kannst du eigentlich weglassen, mit der hast du doch gar nichts zu tun.

Ferner eine Kopie der Rechnung (ich hoffe, du hast nicht das Original an diese Reinigungsfirma geschickt. Wenn doch, dann lass dir vom Zahnschienenhersteller eine Zweitausfertigung geben) mit der Bitte um Begleichung des Betrages bis zu einem bestimmten Termin (ca. zwei oder drei Wochen später), und um umgehende Rückmeldung.

Wenn die darauf nicht antworten, dann schreibe denen noch mal per Einschreiben und drohe mit rechtlichen Schritten.

Wenn die dich wieder an die Reinigungsfirma verweisen, dann schreibe denen, dass es deren Aufgabe sei, sich mit der Reinigungsfirma zu einigen, und nicht deine. Du warst Kunde des Hotels und nicht der Reinigungsfirma.

Wenn die allerdings behaupten, von nichts zu wissen, und es habe nie eine Zahnschiene bei denen gegeben, dann weiß ich nicht, was man da machen kann. Wenn sie wenigstens den von dir geschilderten Tatsachen nicht widersprechen, dann hättest du schon was gewonnen. -

Ob es ggf. tatsächlich ratsam wäre, rechtliche Schritte einzuleiten, kann ich nicht beurteilen. Eine Drohung hilft aber schon mal. Evtl. auch ein Brief von einem Rechtsanwalt. Aber versuch es erst mal mit einer Fristsetzung.

Viele Grüße

Servus,

die Reingungsfirma oder der Onkel Deiner Schwiegermutter gehen Dich nichts an, und auch, dass am Empfang drei Leute gekündigt haben, kann Dir egal sein.

Du warst in einem Hotel, und dort ist Dir Dein Eigentum weggenommen worden. Wie das Hotel das mit dem und jenem anderen und dessen Versicherung klarkriegt, ist Sache des Hotels.

Dass Du Originalrechnungen aus der Hand gibst, ist natürlich extrem leichtsinnig.

Richtig wäre:

Teile dem Hotel den dir entstandenen Schaden schriftlich mit. Setze eine angemessene Frist zur Begleichung. Wenn innerhalb dieser Frist kein Geld eingegangen ist, überlege Dir, ob Du freundlicherweise noch einmal erinnern willst, oder ob Du gleich einen Mahnbescheid beantragst.

Schöne Grüße

MM

Erstmal vielen Dank! Die Original Rechnung hab ich natürlich nicht denen gegeben! Leider hab ich keine Rechtschutzversicherung. Was meinen Sie mit Mahnbescheid? Wird der von Anwalt erstellt?

Hallo Andrea,

ein Mahnbescheid wird vom Gläubiger beim Mahngericht beantragt und von diesem erlassen. Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist.

Voraussetzung für ein gerichtliches Mahnverfahren nach deutschem Recht ist, dass auch der Schuldner in Deutschland sitzt.

Der Antrag auf einen Mahnbescheid lässt sich online stellen:
http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/index.htm

Die örtliche Zuständigkeit der Mahngerichte richtet sich nach dem Wohnort/Sitz des Antragstellers.

Vor Beantragung eines Mahnbescheides sollte der Gläubiger sicherstellen, dass der Schuldner sich in Verzug befindet: Sonst geht die ganze Mahnerei ins Leere und kostet bloß Geld.

Schöne Grüße

MM

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Vielen lieben Dank, das hilft mir sehr! Ich warte bereits seit einem Monat dass sich was tut, wäre dann eine letzte Frist zur Erstattung des Betrages von 7 Tagen okay?

Servus,

sieben Tage sind einigermaßen eng, wenn man Post- und Banklaufzeiten berücksichtigt. Je nach Organisationsform des Hotels ist man mit zehn Tagen eher auf der sicheren Seite: An ein paar Tagen Frist sollte die ganze Chose nicht scheitern.

Schöne Grüße

MM

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Okay, vielen Dank euch allen für die schnelle Hilfe!

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Hätte ich denn überhaupt eine Chance gegen das Hotel oder die Reinigungsfirma?!

Oder würde es was bringen wenn ich Anzeige erstatte?

Es ist etwas unverständlich, ob die Teile vor oder nach Abreise (Aufbewahrungspflicht) verlustig gemeldet wurden. Unabhängig davon: Die Gegenstände sind verschwunden, und der Nachweis, dass diese durch Dritte entwendet oder (versehentlich) weggeworfen wurden, liegt bei dir. Man könnte Strafanzeige stellen, aber alleine die Aussage des betreffenden Personals, dass im Zahnputzbecher keine Gegenstände waren, würde den Nachweis in Frage stellen.

Regeln lässt sich das Thema über Kulanz oder du hast eventuell eine Versicherung abgeschlossen (gibt es beispielsweise für Brillen, wenn man sie verloren oder irgendwo liegen gelassen hat).

pasquino

Habe es der Reception sofort gemeldet wie ich von der Spätschicht ins Hotel kam und es bemerkt hatte! Am nächsten morgen war eine Mirarbeiterin in meinem Hotelzimmer und hat bestätigt dass die Schiene nicht aufzufinden ist und der Kollege der das Zimmer gereinigt hat neu ist und nicht wusste dass es untersagt ist die Becher zu entsorgen wenn sich etwas darin befindet! Und sie hat sich für den Vorfall entschuldigt!
Also für mich ist das eindeutig!

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Hallo

Dann versuche, den Namen dieser Mitarbeiterin herauszufinden, dass sie evtl. den Vorfall bestätigen kann, und schreibe an die Hotelleitung.

Es kann gut sein, dass du mit irgendwelchen untergeordneten Personen gesprochen hast, die in der Hauptsache keinen Ärger vom Chef kriegen wollten, vielleicht außerdem keine Ahnung hatten, und dich deswegen an die Reinigungsfirma verwiesen hatten.

Dem Chef eines Hotels sollte es eigentlich wichtiger sein, dass sein Hotel nicht in Verruf gerät, als so ein für ihn sicher kleinerer Betrag. - Die meisten Hotels sind ja auch an so eine Plattform angeschlossen, auf der sie bewertet werden können. Wenn da einer schreibt, seine Habseligkeiten wären weggeworfen worden, dann kann das dem Hotel ziemlich stark schaden.

Viele Grüße

Vielen Dank für deine Hilfe!
Das Hotel gehört der sogenannten Zech Group an, und weiß einfach nicht an wen ich mich da wenden soll!
Habe das Hotel gebeten mir einen Termin bei der Geschäftsleitung oder mir die Kontaktdaten zu geben! Jedoch ohne Erfolg! Werde morgen ein Einschreiben an das Hotel schicken mit der Aufforderung mir den Betrag innerhalb von 14 Tagen zu erstatten!

Hallo

Den Geschäftsführer findest du heraus, wenn du auf die Seite der Zech Group gehst, dann auf Hotel, dann Standorte. Ok, das bisherige wird bei dir nicht nötig sein, denn du weißt ja wo du warst.
Aber jetzt: Dann googelst du das Hotel, in dem du warst.

Dann scrollst du ganz nach unten und suchst das Impressum und klickst es an.

Nachdem mein Beitrag hier wegen OT gelöscht wurde:
Wäre es denkbar, dass du das Ergebnis deiner Anfrage mal einstellen würdest? Ich gehe nämlich auch davon aus, um nicht zu sagen, ich bin sicher, dass keinerlei rechtlichen Ansprüche auf Ersatz bestehen. Und eine Erstattung nur aus Kulanz und @Simsy_Mone zur Vermeidung von ungerechtfertigten Verleumdungen über Bewertungsportale erfolgen wird.

Es wäre nett, wenn du hier im Brett unter gleichem Titel dich vielleicht später nochmals melden würdest.

Danke und Gruß

Franz

Kannst du das mal irgendwie begründen, bitte?

Also, ich gehe davon aus, dass die Zahnschiene vormittags vom Zimmermädchen entsorgt wurde, während die UP noch Gast im Hotel war, und nicht, dass sie dort nach der Abreise vergessen wurde.

Übrigens wäre ich froh, wenn du meinen Nick nicht in den Text schreiben würdest, so dass er ergoogelt werden kann.

MfG

Weil eine Vermutung oder Behauptung, und mehr ist gegenüber dem Hotel da nicht, rechtlich nicht relevant ist für Ansprüche.

Franz

Das ist unerheblich. Du wirst über site: w… oder auch so gegoogelt, wenn man deinen Nick angibt. Ohne Nick wird es trotz @ sehr schwierig wenn nicht unmöglich.

Und ich gebe zu, dass ich bewusst dieses @ verwendet habe, damit du dich auch angesprochen fühlst. Denn du machst dich einer Anstiftung schuldig. Wenn man es sehr genau nimmt, und irgend jemand Absichten hätte. Was sehr sehr sehr unwahrscheinlich ist.

Franz

Nix für ungut, alles gut.