Hotel kann Ferienwohnung nicht bereit stellen

Wir haben über Booking.com eine Ferienwohnung gebucht und bestätig erhalten. Genau einen Tag später teilte uns der Vermieter mit, dass es einen Wasserschaden gäbe und die Wohnung nicht verfügbar sei. Als Alternative bot er uns eine Ferienwohnung an einem anderen Ort an, was für uns nicht in Frage kommt. Er bot ausserdem noch weitere Wohnungen anderer Vermieter an, die aber weitaus geringeren Standards sind.

Wir haben berechtigte Zweifel an der Version des Wasserschadens und sind überzeugt, dass der Vermieter sich überbucht hat.

Welche Rechte habe ich als Gast in diesem Fall? Kann ich in einem Hotel meiner Walhl buchen und der Vermieter muss die Mehrkosten übernehmen? Oder kann nur der Vermieter die Alternativ-Unterkünfte aussuchen? Dankeschön!

du kannst schadenersatz anmelden. wobei du in diesem fall aber erst mal einen schaden nachweisen musst. den kann ich nicht erkennen, denn du hast ja nichts bezahlt, richtig? und so kurzfristig, dass du nun unbedingt irgendwas buchen musst, wird es wohl auch nicht sein, oder?
vergiss es.

die angebotenen alternativen musst du natürlich nicht nutzen.

Danke für die Antwort. Unser Schaden ist, dass wir keine Unterkunft haben, oder? Und die Reise sollte in 2 Wochen losgehen. Der DTV sagt folgendes:

Die Nichtbereitstellung des Zimmers wegen Überbuchung
hat der Vermieter/Hotelier in jedem Fall zu vertreten. Er hat dem Gast
Schadensersatz zu leisten. Muss dieser in einem solchen Fall z.B. ein
anderes, teureres Zimmer beziehen, so kann der Gast den Differenzbetrag
als Schaden geltend machen.

Du vermutest aber nur, das es überbucht ist. Beweisen kannst du es nicht.

Buch’ dir halt eine andere Unterkunft und lass es gut sein. Alles andere ist Zeitverschwendung.

Gruß,
Steve

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das kostet wieviel genau?

der dtv hat hier aber nicht wirklich zu sagen, denn ihr habt vom anbieter der unterkunft (NICHT booking.com, die sind nur vermittler) zusammen mit der buchung seinen agb zugestimmt. schaut mal da rein, wann genau ein vertrag zustande gekommen ist, ob das wirklich eine buchungsbestätigung des hotels war und was ggf. im falle einer stornierung passiert.

btw., warum genau die stornierung erfolgte ist ziemlich schnurz. die rechte sind die gleichen, wenn nicht grad ganz außergewöhnliche umstände vorliegen.
und ob ihr dem hotel nun glaubt oder nicht ist natürlich erst recht komplett egal.

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