Hallo,
anbei eine frei erfundene Geschichte.
Herr Meier fährt mit seiner Sekretärin für ein Wochenende in ein Wellnesshotel.
Im Hotel denkt das Personal, dass die Sekretärin die Ehefrau von Herrn Meier ist.
Unklar ist ob sie auch als solche, also mit falschen Namen eingecheckt hat.
Die echte Frau Meier denkt ihr Mann ist auf einem Meeting und hat ein Einzelzimmer in einem BestWestern Hotel.
Herr Meier kommt Sonntags wieder.
Dienstag mittag kommt die Post. Frau Meier findet darin eine Karte vom Wellnesshotel. Darin ein Text ähnlich:
Lieber Herr Meier, ich hoffe Sie haben die Tage mit Ihrer Frau bei uns genossen und kommen bald wieder!
Die Karte kommt ohne Ankündigung bzw. Vorwarnung.
Die Affaire kommt raus, die Frau möchte die Scheidung.
naja durch die Postkarte ist das Ganze aufgeflogen.
das habe ich verstanden
Aus diesem Grund wird ja auch immer der Beifahrer bei
Blitzerfotos geschwärzt oder nicht!?
Sowas habe ich auch mal gelesen
Aber trotzdem: Üblicherweise verlangt der Kläger vom Beklagten etwas. Z.B. Geld… Die Herausgabe einer Wohnung oder eines Gegenstandes… Die Unterlassung von irgendetwas…
Worauf genau soll das Hotel hier verklagt werden?
Und wie genau soll das begründet werden?
ich nehme mal an, dass zB auf Schadenersatz geklagt werden soll.
Das Problem ist nur, dass nicht das Hotel den Schaden angerichtet hat sondern der Ehemann, der seine Frau betrogen hat. Will er sich selbst verklagen?
Mal abgesehen davon, dass die Höhe des Schadens schwer objektiv bewertbar ist.
Außerdem entsteht ja kein Schaden in dem SInn. Das Vermögen wird nur aufgeteilt. Es ist ja nicht weg.
Bei Schmerzensgeld kann man ähnlich begründen. Der Ehemann ist der Verursacher, nicht das Hotel.
Es geht um die Postkarte.
Nicht um das vermutete Techtelmechtel.
Und um den Besteller, den Buchenden, den Zahler.
Und nicht um das, was dieser während seines Aufenthalts so mit
wem getan oder nicht getan hat.
Und vor allem um die Art der öffentlichen Mitteilung:
Eine Postkarte.
Und was genau ist falsch an der Postkarte? Mein Zahnarzt hat früher welche geschickt, wenn ich zur Durchsicht fällig war. Die Motorradwerkstatt schickt eine wenn ich Geburtstag habe und auch noch eine wenn die Saison beginnt.
Es geht um die Postkarte.
Worauf möchtest Du hinaus? Vielleicht auf einen Unterlassungsanspruch nach UWG?
Und was genau ist falsch an der Postkarte? Mein Zahnarzt hat früher welche geschickt, wenn ich zur Durchsicht fällig war. Die Motorradwerkstatt schickt eine wenn ich Geburtstag habe und auch noch eine wenn die Saison beginnt.
In der Postkarte steht zuerst einmal eine Behauptung. Selbst wenn ich diese Angabe mache, gebe ich nicht meine Zustimmung, dass diese Angabe öffentlich gemacht wird. Ebenso gut könnte das Hotel auf der Website unter Referenzen ungefragt veröffentlichen „Unsere Gäste diesen Monat: Herr Meyer aus Kleinmuchersdorf mit seiner Frau“ oder eine gemietete Litfaßsäule mit dieser Info versehen.
Es geht um die Postkarte.
Worauf möchtest Du hinaus?
Um Persönlichkeitsrechte, Nutzung fremder Daten, Datenschutz.
So also würdest Du argumentieren…?!
Aber was genau möchtest Du erreichen?
Ich bin kein Fachanwalt und kenne auch nicht entsprechende Urteile. Denke aber, dass hier grundsätzlich was gehen würde. Vielleicht nicht in Sachen Schadenersatz, aber zumindest prophylaktisch für zukünftige Buchungen und Datenschutz generell.
Ich bin kein Fachanwalt und kenne auch nicht entsprechende
Urteile. Denke aber, dass hier grundsätzlich was gehen würde.
Vielleicht nicht in Sachen Schadenersatz, aber zumindest
prophylaktisch für zukünftige Buchungen und Datenschutz
generell.
Aber Du musst doch kein Fachanwalt sein, um zu wissen, was Du eigentlich erreichen möchtest?! Komm doch mal aus der Deckung…
Herr Meier fährt mit seiner Sekretärin für ein Wochenende in ein Wellnesshotel.
Im Hotel denkt das Personal…
An dieser Stelle wird es unglaubwürdig. Personal denkt nämlich nicht…
… dass die Sekretärin die Ehefrau von Herrn Meier ist.
Sollte Hotelpersonal im Ausnahmefall doch einmal denken, dann gewiss nicht, wer mit wem verheiratet ist oder nur ein paar Nächte zum Poppen eincheckt. Was glaubst du wohl, was zur alltäglichen Hotelnormalität gehört?
Die echte Frau Meier denkt ihr Mann ist auf einem Meeting…
Das wiederum ist glaubwürdig. Manche Ehefrauen denken sowas
… eine Karte vom Wellnesshotel. Darin ein Text ähnlich:
Lieber Herr Meier, ich hoffe Sie haben die Tage mit Ihrer Frau
bei uns genossen…
Derart verfängliche Texte pflegen Hotels nicht zu versenden.
Die Affaire kommt raus, die Frau möchte die Scheidung.
Kann das Hotel verklagt werden?
Um Persönlichkeitsrechte, Nutzung fremder Daten, Datenschutz.
das würde mich jetzt interessieren.
Wo siehst Du hier Nutzung fremder Daten?
Allen waren (scheinbar) diese Daten bekannt. Daß der Bucher falsche Angaben gemacht hat, was kann das Hotel dafür?!
Außerdem entsteht ja kein Schaden in dem SInn. Das Vermögen
wird nur aufgeteilt. Es ist ja nicht weg.
Bei solchen Kommentaren drängt sich natürlich die Frage auf, warum Diebstahl, Unterschlagung usw. sogar von Staats wegen geahndet werden; das Vermögen ist schließlich auch nicht weg, sondern nur woanders.
Natürlich ist ein Schaden entstanden, nur handelt das Hotel nicht rechtswidrig (vgl. § 823 BGB).