Hotel ohne WLAN und Handyempfang, kann ich stornieren

Hallo Ihr Lieben, folgende Frage. Haber über meinen Firma ein Haus gemietet (Hotrelzimmer gab es nirgendwo mehr). Auf der Homepage des Vermieters war nirgendwo angegeben, dass es dort weder Wlan och Handyempfang gibt. Wlan wäre nicht so schlimm, kann mir ja über mein Handy eien HotSpot auf mein LapTop einrichten, Aber da war nnicht einmal Handyempfang. Ich musste mit dem Auto eine St5ück fahren um wieder erreichb ar zu sein. Ich habe direkt vor Ort angegeben, dass das für mich icht tragbar ist und ich würde mich am ächsten Tag um eine andere Unterkunft bemühen. Das Feriendorf in welchem das Haus war, war auch nicht ausgebucht. Nun bat ich den Vermieter um Vorschlag einer Stornierungsabwicklung. Erst sagte er, es würde auf der Homepage stehen aber nach erneuter Prüfung ist das nicht der Fall. Nun sagt er er wusste nicht dass ich es geschäftlich nutzen möchte. Also… er will keinerlei stornierung akzeptieren. Ich weiß, dass es eine blöde Situation ist aber wenn man sich in der Hälfte trifft, wäre doch auch ok. Er hätte es sowieso nich anderweitig vermietet.
Hat von euch schon mal jemand solche Erfahrungen gemacht?

Hi!

Noch sind wir nicht so weit, dass WLAN & Handy tatsächlich Lebensgrundlage sind. Gefühlt geht es ohne aber nicht mehr.

Soll heißen: Es gibt keine Pflicht für den Anbieter, auf das Fehlen von WLAN und Empfang hinzuweisen, und demach auch keine besondere Stornierungsregeln. Natürlich wird ein Anbieter darauf hinweisen, wenn es bei ihm kostenloses WLAN bietet, umgekehrt wohl eher… kaum.

Wie du selbst schreibst, geht es um einen Ferienort, das Haus wird daher auch nicht auf Geschäftskunden aus sein.

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Andersrum: War WLAN und Handyempfang angegeben?
Zum Handyempfang: Da variiert sicher je nach Provider.

Aber:

Warum auch? Du bemängelst etwas, was nicht beworben und auch sonst nirgendwo als Austattungsmerkmal beschrieben wurde.

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Aber was wäre denn im Falle eines Notfalles?

Dann wäre genau das, was vor nicht allzu langer Zeit ganz selbstverständlich notwendig war, weil nicht jeder ständig ein Handy mit sich rum trug. Man machte sich auf die Suche nach dem nächsten Telefon. Heute allerdings deutlich einfacher, weil man nur den Standort etwas wechseln muss, um mit dem eigenen Handy wieder ein Netz zu haben. Und wenn man dies nicht mehr kann, dann hat man im Zweifelsfall einfach Pech gehabt. Wie dies früher und anderswo auch heute auf der Welt ganz regelmäßig vorgekommen ist und auch weiterhin vorkommt. Und wenn es ganz dumm kommt, dann liegt dein eigenes Handy mit perfekter Netzverbindung knapp außer deiner Griffweite, Dank Schlaganfall nützt Dir der Sprachassistent auch nichts mehr und dann war es das. Das Leben ist nun mal lebensgefährlich.

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Naja, was ist denn gebucht? Ist das eine FeWo für privat oder explizit geschäftlich? War Handyempfang oder WLAN EXPLIZIT gebucht? Wenn ich Geschäftlich unterwegs bin prüfe ich genau diese Randbedingungen vorher. Wenn nicht dann ist das leider so.

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Kurz gesagt: Es stand nicht da, dass es W-Lan gibt, also kann man es ME auch nicht erwarten. Das ist nicht anders wie mit Minibar oder Fernseher. Es ist ein Extra über das hinaus, was zu einem Zimmer (z.B. Bett) selbstverständlich dazugehört.

Liebe Grüße,
Max

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Was für ein Notfall?
Gibts da auch kein Festnetz?
Muss man halt ein paar Meter laufen oder fahren - aber das geht.

Achso, und wenn man beruflich Bereitschaft hat? Als Unternehmerin muss ich erreichbar sein. Hier nützte auch nicht ein bischen rumlaufen und dann war Netzt da! Ich musste tatsächlich ein Stück mit dem AUTO fahren. Also für mich unbrauchbar. Das wurde auch am Telefon so kommuniziert. Aber die Bewertungen bzgl. der Unterkunft spiegelten meine Erfahrungen wieder und dass nicht nur von mir! Also Ihr Kommentar ist völlig unbrauchbar.

Wenn beruflich in Bereitschaftsdienst tätig ist. Das wurde vorab kommuniziert!

b) Wenn dir andere Meinungen, vor allem die von hier, nicht passen, wirst du es auch nicht sehr weit bringen.

c) ich habe noch nie einen Ort in Deutschland erlebt, wo ich nicht irgendwo wenigstens im Grundstück mit meinem O2 - (oder E-Plus) - Knochen kommunizieren konnte.

d) wenn es für deinen Weltkonzern überlebenswichtig ist, dass du 24/7 erreichbar bist, dann habe mehrere Verträge und Endgeräte in 2 Netzen. Erfahrungsgemäß geht immer eins.

A) Es sei klargestellt, dass die Thematik des Urlaubs in keiner Phase der vorangegangenen Diskussionen Gegenstand der Erörterung war. B) Ich bin jederzeit bereit, sachliche Argumente in die Überlegungen miteinzubeziehen, sofern sie den fachlichen und sachlichen Kriterien entsprechen. C) Zu Ihrer Kenntnisnahme: Niemand ist im Besitz des vollständigen Wissens; selbst Sie könnten potenziell von weiterführender Bildung profitieren. D) Ihre herablassende Kommunikationsweise, insbesondere in Ermangelung jeglicher Kenntnis über das Gegenüber, deutet unmissverständlich darauf hin, dass Ihr Erfahrungsschatz in dieser Hinsicht noch erheblichen Erweiterungsbedarf aufweist.

hi,

dann gib doch mal vollständige Auskunft was exakt mit dem Hotel vereinbart war.

Beispiel: "Frau M rief am x.x.2020 beim Hotel Y an, fragte nach, ob in den Zimmern oder zumindest auf dem Grundstück Mobilfunkempfang im D2 Netz sichergestellt ist und erkundigte sich nach der Verfügbarkeit eines WLan Zugangs.
Da beides angeblich verfügbar wäre, buchte M. das Zimmer.

Bei Ankunft stellte Frau M. fest, dass es weder Mobilfunkempfang gab, noch ein WLan zur Verfügung gestellt wurde.
M. stelle zudem sicher, das beides nicht durch eine technische Panne des Betreibers ausgefallen war."

… und dann deine Frage, falls diese dann noch Sinn macht.

grüße
lipi

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Dann muss man sich aktiv darum kümmern, dass die Rahmenbedingungen passen. Wenn WLAN nicht in der Hotelbeschreibung steht, dann kann man es auch nicht verlangen oder aus dessen Fehlen irgendwelche Rechte ableiten. Für den Handyempfang ist der Hotelier auch nicht zuständig. Selbst wenn der sagt „heijo, ich hab hier immer Empfang“, ist das keine einklagbare Zusage, weil der Empfang ja auch immer von Mobilfunkanbieter, vom Gerät und nicht zuletzt ggfs. auch vom genauen Standpunkt abhängt.

Und ja: man hätte sich irgendwie einigen können, wenn das beide Parteien gewollt hätten. Zwingen kann man den Gastwirt halt nicht, dass der auf ihm zustehendes Geld verzichtet und wenn die Beherbergungsbedingungen nicht hergeben (bzw. nicht Bestandteil der Vertrages geworden sind), dann müssen wir zum Gesetz greifen und da steht sinngemäß geschrieben, dass der Hotelier nur das zurückerstatten muss, was er einspart - also bspw. die Zimmerreinigung, die Ladung Bettwäsche und ggfs. Verpflegung.

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Das stimmt. Ich hatte das irgendwie fälschlich angenommen und nachher in meinem Text editiert. Deshalb gehts mit b) los. Bitte entschuldige meinen Schnellschuss!

b)-d) hingegen nehme ich nicht zurück.

Ich ärgere mich hier auch regelmäßig, wenn ich nicht die Antworten bekomme, die ich mir erhofft hätte.

Sachma, Du hast die Frage vor beinah zwei Jahren gestellt. Wie hat sich die Sache denn am Ende geklärt? Oder kamst Du jetzt nur wieder, um die Antworten, die Dir damals gegeben wurden entsprechend zu, ähm, ich sag jetzt mal kritisieren?

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ich ärgere mich nicht über Antworten die ich nicht erhofft habe. Denn ich erhoffe nichts! Der Vorgang hat sich übrigens schon lange erledigt und ich habe meinen Anspruch auf Erstattung geltend gemacht und erhalten.

Das freut mich, und damit ist doch dann alles gut :slight_smile:

Einen Anspruch hattest du zu keinem Zeitpunkt, nur, dass das mal klar ist!

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Darf man erfahren, wie das ausgegangen ist?