In der Tat. Statt ‚Bla Bla‘ handfeste Fakten.
Hallo,
Oh nein, nun hat auch mich das Zynismus und
Selbstgefälligkeitsschwert getroffen.
eine recht typische Reaktion, wenn man argumentativ nichts mehr zu bieten hat. Man versucht persönliche Angriffe zu starten.
Vertragsfreiheit geht nicht soweit, dass sie persönliche
Beleidigung mit einschliesst. Das wurde erst vor kurzem wieder
in einem Disko-Urteil bestätigt, wo ein Schwarzer eben nicht
wegen seiner Hautfarbe nicht eingelassen werden durfte.
Wer hat hier behauptet, dass die Vertragsfreiheit grenzenlos ist? Wer redet hier von einem Schwarzen?
Ich weiß im Gegensatz von Dir, wovon ich rede. Ein Blick ins Gesetz wirkt so manches Mal Wunder.
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/
Dein Wissen ist also nicht so bombenfest wie hier tust. Ich
Oh doch, das ist es.
habe in einem Laden eine ähnliche Diskussion gehabt,
allerdings anders rum. Dort wurde die Annahme meiner
Kreditkarte ohne PIN verweigert. Allerdings bestanden in dem
Kontext Verträge mit VISA, die eingehalten werden mussten. Was
ich mit einem Anruf dort durchsetzen konnte.
Nur hat der Vertrag, den jemand mit Visa hat, keinerlei rechtliche Auswirkung auf einen Vertrag, den er mit Dir hat.
Es mag ja nachvollziehbar sein, dass Du aus einem individuellen Einzelerlebnis nun eine Grundsätzlichkeit konstruieren möchtest. Da wir uns hier aber in einem Expertenforum aufhalten, ist weniger Dein Bauchgefühl als vielmehr die Rechtslage interessant. Schließlich zielte die Frage darauf ab.
Aus gängiger Praxis folgt nicht automatisch rechtlich
korrektes Verhalten. Ähnlich die Abwälzung der
Kreditkartengebühr auf den Käufer in Deutschland.
Wo genau ist denn gesetzlich geregelt, dass eine solche Abwälzung unzulässig ist?
Gerade im Massengeschäft, wo der Einzelne faktisch keinen
Verhandlungsspielraum hat gibt es gottseidank auch
Kundenschutzgesetze.
Selbstverständlich gibt es diese. Und die Vertragsfreiheit findet genau dort die Grenzen. Mir ist aber kein Gesetz bekannt, was einem Hotelier verpflichtet bei Buchungen über das Internet die Kreditkarten abzufragen.
Ein Taxi-Fahrer zB. darf nicht ohne Grund einen Fahrgast
abweisen, genauso wie ein Busfahrer das nicht darf.
Richtig. Aber auch das ist, im Gegensatz zu der Hotelproblematik, eindeutig gesetzlich geregelt.
Du machst es Dir etwas einfach, wenn Du aufgrund einzelner Regelungen Grundsätzlichkeiten konstruierst.
Wie weit die Vertragsfreiheit geht, haben z.B. etliche Gerichte bestätigt, da sie die Weigerung eines Hoteliers ein Zimmer an einen NPD Fuktionär zu vermieten, nicht beanstandet haben.
Der Unterschied zwischen meinen Beiträgen und Deinen liegt darin, dass ich meine Aussagen mit Quellen belegen kann, Du hingegen nur nicht passende Beispiel heranziehst. Am Stammtisch mag das ankommen, für die rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts ist so etwas aber wenig angebracht.
Aber wenn Dir dazu nicht wirklich mehr als persönliche Angriffe zu starten in den Sinn kommt, tut es mir wirklich leid…
S.J.