Hotel: Stornierung per Email gültig?

Folgender Fall:
A schickt über die Homepage des Hotel H. eine Anfrage ob zu einem bestimmten Termin ein Zimmer frei sei. A. beabsichtigt (noch) nicht zu buchen, benutzt für seine Anfrage jedoch das Kontaktformular das mit „Buchen“ überschrieben ist.

Daraufhin schickt die Rezeption von H. eine Reservierungsbestätigung per Email. In der Fußnote findet sich unter der Überschrift „Hinweis für unsere Gäste“ die Information dass Stornierung bis 24 Stunden vor Anreise kostenlos sei, danach 80% Gebühr berechnet würden.

A. andtwortet ebenfalls per Email an dieselbe Adresse dass er die Reservierung stornieren möchte. Es ist eine Woche vor geplantem Anreisedatum, und somit noch in der Frist. H. beantwortet diese Email nicht.

Schließlich verstreicht das Anreisedatum, und H. schickt anschließend dem überraschten A. eine Rechnung über 80% der Übernachtungskosten, diesmal per Post.
A. hat die Email in der er um Stornierung der Reservierung gebeten hat noch in seinem „Gesendet“ Ordner.

Frage: Muss A. diese Kosten bezahlen? Falls H. darauf bestehen sollte die Email nie erhalten zu haben, reicht die gesendete Email als Beweis dass die Stornierung fristgerecht erfolgt ist aus? Oder darf A. davon ausgehen dass die Email ankommt und auch von der Rezeption gelesen wird, da H. ja offensichtlich diese Emailadresse auch für die Reservierungsbestätigungen benutzt?

Danke und Grüße
J.

Nein… das ist nicht Beweis genug.

Und ich frage mich warum er nicht noch angerufen hat und um eine Rückbestätigung gebeten hat.

Gruss HighQ

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Wenn H. also argumentiert dass er die Email nicht erhalten hat und A. noch mal telefonisch hätte nachfragen müssen, kann dann nicht A. ebenfalls argumentieren dass er die Email mit der Reservierungsbestätigung niemals bekommen hat?

Übrigens noch Zusatzinformation: AGBs fehlen auf Homepage und in der Email.
Die Emailadresse von H. ist dieselebe die auch für allgemeine Anfragen auf der Homepage genannt wird, es ist also davon auszugehen dass ein „richtiger Mensch“ die Emails liest, und sie nicht automatisch generiert werden.

Danke und Grüße,
J.

Hallo

Nein… das ist nicht Beweis genug.

Und ich frage mich warum er nicht noch angerufen hat und um
eine Rückbestätigung gebeten hat.

für den Anruf hätte A doch ebenfalls keinen Beweis. Was wäre nach einem Anruf anders, wenn anschließend die 80 % Stornokosten eingefordert würden?

Gruß
cosis

Vielleicht hab ichs nicht klar ausgedrückt… ich hätte am Telefon eine schriftliche Rückbestätigung verlangt.

Spätestens wenn nach 2 Tage per E-mail keine Reaktion erfolgt wäre ich nervös geworden…

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