Hallo,
mit dem Internet weniger vertraute Verwandte baten mich darum herauszufinden, ob es möglich ist als Hotelier bzw. Betreiber einer kleinen Pension eine Strafe gegen Gäste zu erheben, die das Rauchverbot auf den Zimmern missachtet haben?
Bei allen Suchanfragen stoße ich lediglich auf Artikel die sich auf Strafen gegen Hoteliers und Gastronomen beziehen.
Was ist in diesem Fall maßgeblich, das geltende Recht (Nichtraucherschutzgesetz) oder etwas wie eine Hausordnung?
Kann man den Gast vielleicht, ähnlich wie bei AGBs beim Onlineshopping, im Vorfeld dazu „zwingen“ (nicht wörtlich gemeint…logisch) die Hotelordnung zu unterzeichnen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Hallo,
in den Zimmern hast Du grundsätzlich das Hausrecht, hier greifen auch keine öffentlichen Regelungen wie das gesetzliche Rauchverbot. Wenn Du es also in den Zimmern verbietest, verbietest Du es. Punkt, aus. Und das kann auch strafbewehrt sein. Das große Problem wird wohl nur sein, es genau diesem Gast auch nachzuweisen, dass gerade er geraucht hat… (nach dem Motto: ich habe nicht geraucht, das ist die Nacht davor schon gewesen…)
Im Zweifel hilft Dir auch immer der Dehoga mit Auskünften.
Gruss
Hallo,
mit dem Internet weniger vertraute Verwandte baten mich darum
herauszufinden, ob es möglich ist als Hotelier bzw. Betreiber
einer kleinen Pension eine Strafe gegen Gäste zu erheben, die
das Rauchverbot auf den Zimmern missachtet haben?
Bei allen Suchanfragen stoße ich lediglich auf Artikel die
sich auf Strafen gegen Hoteliers und Gastronomen beziehen.
Was ist in diesem Fall maßgeblich, das geltende Recht
(Nichtraucherschutzgesetz) oder etwas wie eine Hausordnung?
Kann man den Gast vielleicht, ähnlich wie bei AGBs beim
Onlineshopping, im Vorfeld dazu „zwingen“ (nicht wörtlich
gemeint…logisch) die Hotelordnung zu unterzeichnen?
Vielen Dank.
Liebe Grüße
ruf den hotel und gaststätten verband an
Guten Morgen aus Köln!
Nun, sich auf das geltende Nichtrauchergesetz zu berufen nutzt in diesem Fall tatsächlich wenig. Es ist wirklich so, dass jeder einzelne Hotelier seine „Hausordnung“ in puncto Rauchverbot in den Zimmern, mit diesem Passus ergänzen muss wenn er darauf besteht! Es ist sein gutes Recht von seinen Gästen zu verlangen sich an die vorgeschriebene Hausordnung zu halten und diese im Falle eines Verstoßes mit empfindlichen Mehrkosten bzw. Srafkosten zu rügen. Diese Massnahmen sollten halt nur für jeden klar ersichtlich sein z.B. auf der eigenen HP und ausdrücklich bei Ankunft des Gastes nochmals erwähnt werden. Wichtig ist tatsächlich das der Gast dieses mit seiner Unterschrift bestätigt!
Beste Grüße
Fee