Hotel ueber Internetportal gebucht

Liebe Reisebuchungs-Erfahrene,

gesetzt den Fall, man bucht im Internet ueber ein Portal ein Hotel. Die Buchung wird per E-Mail mit den Worten „vielen Dank für Ihre verbindliche Buchung“ bestaetigt. Ein paar Tage später meldet sich das Reiseportal und teilt mit, das Hotel sei doch viel teuerer und es ware ein EDV-Fehler, und ob man die Reise zum höheren Preis antreten wolle.

In den AGB verweist das Portal auf die AGB der Veranstalter und „übernimmt keine Haftung für die Inhalte, Preise und Leistungen die auf dieser Site dargestellt werden.“ In der Bestätigungsmail der Buchung wurde der Preis aber bestätigt.

Kann der Kunde auf die gebuchte Leistung bestehen?

Gruss
wl

Hiho,

Preisänderungen dürfen lt. den meisten AGBs bis 20 Tage vor Abreise vorgenommen werden. Sie berechtigen natürlich zum kostenlosen Rücktritt aber auf den Preis wirst Du nicht bestehen können.

bye
Rolf

Lieber Rolf,

das scheint so nicht ganz so zu sein. Habe jetzt folgendes gefunden:
"
Wann ist eine Erhöhung des Reisepreises hinzunehmen?

Im Regelfall ist es nicht möglich, dass der Reiseveranstalter den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis nachträglich erhöht. Jedoch ist im Ausnahmefall unter folgenden Bedingungen eine Erhöhung des Reisepreises möglich:

Die Erhöhung des Reisepreises muss sich der Reiseveranstalter im Vertrag, zumeist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vorbehalten haben. Außerdem muss der neue Preise dem Reisenden genau vorgerechnet werden.

Durch die Erhöhung des Reisepreises darf nur eine Erhöhung der Beförderungskosten (z.B. Flugbenzin), der Abgaben für bestimmte Leistungen (z.B. Flughafengebühren) oder eine Änderung von Wechselkursen ausgeglichen werden.

Die Reisepreiserhöhung darf nicht weniger als 20 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.

Grundsätzlich ist eine Erhöhung des Reisepreise nur dann zulässig, wenn zwischen dem Antritt der Reise und dem Abschluss des Reisevertrages mindestens vier Monate liegen.

Wenn sich der Reisepreis nach Zustandekommen des Reisevertrages um mehr als 5% erhöht, sind Sie berechtigt, ohne Entschädigungsansprüche des Reiseveranstalters und bei voller Rückzahlung Ihrer bisher geleisteten Zahlungen, zurückzutreten. Wahlweise sind Sie berechtigt vom Reiseveranstalter ersatzweise eine mindestens gleichwertige Reise aus seinem Angebot zum bisherigen Preis zu verlangen.
"

Es waere auch recht einseitig, wenn der Reiseveranstalter einfach erhöhen (und damit von der ursprünglichen Leistung zurücktreten) darf und ich nicht zuruecktreten darf ohne Zahlung.

Gruss
wl

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Hiho,

na dann, setz das mal durch :smile:

Bye
Rolf

Nunja,

leider ist deine Antwort nicht so hilfreich, aber Du bist ja ein Reisebuero. Aber zur Info:
Es geht um ca. 700 Euro Preisunterschied. D.h. ich buche das Ding woanders und klage das Geld + Mehraufwand ein. Trotzdem danke, dass du mir geantwortet hast.

(Bye?) Gruss
wl

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Hiho,

leider ist deine Antwort nicht so hilfreich, aber Du bist ja
ein Reisebuero.

Achso, und deswegen hast Du nix anderes erwartet? Oder wie darf ich das verstehen. Tatsache ist, dass bei Buchungen über ein Reisebüro solche Problemfälle vom jeweiligen Büro bearbeitet werden d.h. Du hättest weniger Arbeit, wenn Du dort gebucht hättest.

Aber zur Info:
Es geht um ca. 700 Euro Preisunterschied. D.h. ich buche das
Ding woanders und klage das Geld + Mehraufwand ein. Trotzdem
danke, dass du mir geantwortet hast.

Erfahrungsgemäß dürfte das schwierig sein. Daher meine Antwort an Dich. Sie war eher aus der Erfahrung als aus der rechtlichen Sicht (Du hast ja auch im Reise- und nicht im Rechtsforum gefragt) formuliert. Da Du weder den Reiseveranstalter noch das Hotelportal genannt hast, konnte die Antwort auch nur so pauschal ausfallen…

bye
Rolf

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Hallo nochmal,

nein nein, prinzipiell bin ich dir dankbar, und deine Erfarung ist immer hilfreich. Hier fuer mich weniger, weil ich wissen muss,
was die Fallstricke sind. ich glaube dir, dass es erfahrungsgemass schwierig ist, bin aber trotzdem sauer, und will es irgendwie trotzdem durchdruekcen.

Gruss
wl

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Hiho,

danke für die Mail mit den Infos. Die Problematik scheint mir zu sein, ob die Mail als tatsächliche Reisebestätigung zu werten ist oder nicht. Ich habe gerade mit dem Veranstalter telefoniert. Die sehen das so, dass die Reise erst bestätigt ist, wenn Du von ihnen direkt die schriftliche Bestätigung bekommen hast.

Ich habe jetzt gerade intern eine Anfrage gestartet und harre der Antworten.

Melde mich…

bye
Rolf

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Herzlichen Dank! owT.